Recht und Steuern

J5a Nr.108

J5a Nr.108
Klausel „L/Cgegen Präsentation der Dokumente”: Zahlungsanspruch Zug um Zug, keine Rüge derDokumente nach Auslieferung der Ware an den Käufer
Ist „Zahlung: L/C gegen Präsentation der Dokumente” vereinbart, so hatder Verkäufer gegen den Käufer einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises Zugum Zug gegen die vertragsgemäß zu präsentierenden Dokumente. Jedoch kannsich der Käufer auf das Fehlen des Gewichts- und des Qualitätszertifikatessowie der Verschiffungserklärung, die lt. Kaufvertrag zu präsentierenwaren, nicht mehr berufen, nachdem die Ware ohne Vorlage desKonnossements an ihn oder an seinen Nachkäufer ausgeliefert wurde. DasVerhalten seines Nachkäufers muss sich der Käufer zurechnen lassen. Auch Mängelder Ware können dann nicht mehr gerügt werden.
Der Verkäufer hat Zug um Zug die Dokumente, so wie sie präsentiertwurden, dem Käufer zu übergeben.
Schiedsgerichtdes Deutschen Kaffee-Verbandes e.V.
Schiedsspruchvom 27.1.2000, RKS J 5 a Nr. 108