Recht und Steuern

G5 Nr.1

G5 Nr.1
§ 407 BGB,Art. 33 EGBGB, Nr. 35.3 DTV-Kaskoklauseln, Rule A, XIV (2) York-Antwerp RulesSchiffsversicherung (Hull and Machinery), Große/Besondere Haverei, Abtretungder Ersatzforderung, Kenntnis des Versicherers. Kosten für den Ersatz eines aufder Reise beschädigten Kessels. Loss Payable Clause
Ein Versicherer kann die Entschädigung aus dem Versicherungsvertrag nichtmit befreiender Wirkung an den Versicherungsnehmer zahlen, wenn dieser denAnspruch gegen den Versicherer an einen Darlehensgeber abgetreten und dies demVersicherer vor der Zahlung mitgeteilt hat.
Die Kosten für den Ersatz eines auf der Reise beschädigten Kessels sindnicht Große, sondern Besondere Haverei (particular average) und im Rahmen einerHull-and-Machinery-Versicherung nicht mitversichert.
Schiedsgerichtgemäß der Schiedsgerichtsordnung der German Maritime Arbitration Association
Schiedsspruchvom 10.7.2001; RKS G 5 Nr. 1 = Hamburger Seerechts-Report 2001 S. 194