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Gebührenrechner des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg

Gebührenrechner des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg
Bevor die Handelskammer eine Schiedsklage an den Schiedsbeklagten zustellt, muss der Schiedskläger für die voraussichtlichen Schiedsgerichtskosten eine Sicherheitsleistung stellen. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und der Anzahl der Schiedsrichter.
Der Streitwert ist der in Geld bemessene Wert des Streitgegenstandes, z.B.: Die Geldsumme, die der Kläger vom Beklagten verlangt; der Wert einer Sache, die der Beklagte herausgeben soll oder die Höhe eines Schadens. Die Anzahl der Schiedsrichter richtet sich normalerweise nach dem Streitwert. Das Regulativ des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg (Verfahrensordnung) sieht für Streitwerte unter EUR 25.000,- einen Schiedsrichter und für darüber liegende Streitwerte drei Schiedsrichter vor. Die Parteien können aber vereinbaren, dass immer nur ein oder immer gleich drei Schiedsrichter berufen werden sollen. Für Schiedsgerichte mit nur einem Schiedsrichter reduzieren sich die Schiedsgerichtskosten und damit die Höhe der Sicherheitsleistung um ein Drittel.
Der Gebührenrechner ermittelt Ihnen die voraussichtliche Höhe der Sicherheitsleistung. Die verbindliche Festlegung des Betrages bleibt der Handelskammer vorbehalten. Eine endgültige und detaillierte Abrechnung der Verfahrenskosten erfolgt zum Schluss des Verfahrens.
Die Kostenregelung finden Sie in § 25 des Regulativs des Schiedsgerichts der Handelskammer Hamburg.
Bitte Streitwert eingeben:
amount in dispute:
  Euro