Stellungnahme EDSA zu KI Modellen
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat eine Stellungnahme zur Nutzung personenbezogener Daten bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Modellen veröffentlicht.
Darin werden drei zentrale Fragen behandelt:
- Unter welchen Voraussetzungen KI-Modelle als anonym gelten können.
- Inwieweit sich die Entwicklung oder Nutzung von KI-Modellen auf die Rechtsgrundlage des „berechtigten Interesses“ stützen lässt.
- Welche Folgen entstehen, wenn ein KI-Modell auf Grundlage unrechtmäßig erhobener personenbezogener Daten entwickelt wurde.
Im Ergebnis bestehen weitgehende Möglichkeiten zum KI Training. Zwar kann sich der Einsatz eines KI Modells mit unrechtmäßig verarbeiteten personenbezogenen Daten auf seinen rechtmäßigen Einsatz auswirken. Jedoch besteht dann eine Ausnahme, wenn mit ausreichenden technischen Mitteln, eine ordnungsgemäße Anonymisierung des Modells stattfindet.
Darüber hinaus berücksichtigt die Stellungnahme den Umgang mit eigenen Daten (Erstdaten) sowie Daten externer Quellen (Drittdaten). Für Unternehmen bedeutet dies, dass die rechtliche Bewertung des KI-Einsatzes stark von der Herkunft und Verarbeitung der Daten abhängt. Eine frühzeitige Prüfung und Dokumentation ist daher besonders für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Stellungnahme des EDSA zu KI-Modellen: DSGVO-Prinzipien unterstützen verantwortungsvolle KI | European Data Protection Board.