Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags
Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie um und soll für mehr Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter sorgen. Ein wesentlicher Punkt ist die Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons, der es Verbrauchern ermöglichen soll, Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie sie abgeschlossen haben. Zum aktuellen Zeitunkt bleiben die teschnichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzbarkeit fraglich, da ein möglicher Zwang zum Kundenkonto hergestellt werden würde. Dies kollidiert jedoch mit dem Beschluss der Datenkonferenz vom 24. März 2022 (Abrufbar unter: 20222604_beschluss_datenminimierung_onlinehandel.pdf). Nach Auffassung der DSK müssen Kunden frei entscheiden können, ob sie als Gast einkaufen möchten oder ein fortlaufendes Kundenkonto führen. Zudem ist aktuell nicht geklärt, wer bei Vertragsabschlüssen über Vermittlungsplattformen für die Bereitstellung des Widerrufsbuttons verantwortlich ist. Den aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts finden Sie auf der Seite des BMJV hier: HdR - Gesetzgebung - Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts .