Erhöhung der Handelsregistergebühren

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2025, Teil 1, Nr. 127, am 5. Mai 2025, werden die Handelsregistergebühren erhöht.
Die höheren Gebührentatbestände und -einnahmen sollen laut Begründung der Verordnung dazu dienen, den Aufwand der Länder für den Betrieb der Registergerichte weitgehend zu decken, damit die Gerichte den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch künftig gerecht werden können. Die Änderungen treten am 1. Juni 2025 in Kraft. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung ist online abrufbar.

Veröffentlicht am 3. Juni 2025