Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb – keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei privaten Accounts
Aufgrund der zunehmenden Relevanz verweisen wir auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg (ArbG Hamburg Az.: 24 BVGa 1/24) , wonach ein Betriebsrat bei Einführung der freiwilligen Nutzung von KI Tools nicht zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats verpflichtet war.
Der Betriebsrat berief sich darauf, dass durch die Erlaubnis der Nutzung von KI Tools sein Recht auf Mitbestimmung grob verletzt worden sei. Das Gericht sah jedoch in der freiwilligen Nutzungserlaubnis sowie der Nutzung über den Browser keinen möglicherweise entstehenden Überwachungsdruck.