BAG-Entscheidung zu Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 30. Januar 2025 (2 AZR 68/24) entschieden, dass ein Einlieferungsbeleg und der Sendungsstatus bei einem Einwurf-Einschreiben nicht ausreichen, um den Zugang einer Kündigung nachzuweisen. Rechtssicherheit bietet bei dieser Zustellungsart nur der Auslieferungsbeleg als Nachweis.
Veröffentlicht am 22. April 2025