Export

Finanzierung und Förderung von Exporten

Die Bundesregierung fördert Exporte in bestimmte Länder in Form von Finanzierungshilfen, Risikoübernahmen, Messebeteiligungen bei Gemeinschafts- und Einzelausstellungen, Exportberatung und durch die Zurverfügungstellung von Informationen zu den einzelnen Zielländern. Diese Dienstleistungen werden von verschiedenen Institutionen angeboten:

Klassische Förderinstrumente des Bundes

Zum klassischen Förderinstrumentarium für die Außenwirtschaft sind die Unterstützung der deutschen diplomatischen Vertretungen, die deutschen  Auslandshandelskammern (AHK) und die Dienstleistungen der Germany Trade and Invest GmbH (gtai).
Die gtai fördert zum einen ausländische Investitionen nach Deutschland und stellt zum anderen eine Vielzahl von Informationen zu Ländern, Branchen, rechtlichen Fragen und wirtschaftlichen Entwicklungen in den verschiedenen Regionen meist kostenlos zur Verfügung.

Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien

Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite der Bundesrepublik Deutschland sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung.
Im Auftrag des Bundes informiert und berät die Euler Hermes Aktiengesellschaft die deutsche Wirtschaft in allen Fragen rund um die Absicherung ihrer Auslandsgeschäfte. Dabei sichern die Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.
Ein maßgeschneiderter und zuverlässiger Schutz vor Käufer- und Länderrisiken sind die wichtigsten Vorteile der staatlichen Exportkreditgarantien. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland unterstützt.
Kontaktdaten:
Euler Hermes Aktiengesellschaft
Exportkreditgarantien und UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland
Postadresse
Postfach 50 03 99, 22703 Hamburg
Hausanschrift
Gasstraße 27
22761 Hamburg
Telefon: 040 88 34-90 00
Telefax: 040 88 34-91 75
Investitionsgarantien zur Absicherung von politisch verursachten Schäden bei Direktinvestitionen im Ausland. Die Bundesregierung unterstützt seit Jahrzehnten die deutsche Wirtschaft mit staatlichen Garantien bei Auslandsinvestitionen im Ausland. Unternehmen und Banken erhalten über diese Außenwirtschaftsförderung einen individuellen Schutz ihrer Auslandsaktivitäten.
Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein in Finanzierung und Risikomanagement von Auslandsprojekten. Als effizientes Instrument zum Schutz gegen politische Risiken bewähren sie sich in schwierigen Phasen. Die Bundesregierung tritt als starker Partner der deutschen Wirtschaft nicht nur in der Finanzierungsphase, sondern auch im Vorfeld eines drohenden Schadens auf.
Die Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme übernimmt im Auftrag der Bundesregierung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als Mandatar des Bundes. PwC ist direkter Ansprechpartner für die Investoren und Banken in allen Fragen der Auslandsgeschäftsabsicherung.
Kontaktdaten:
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Alsterufer 1
20354 Hamburg
Postadresse
Postfach 30 17 50
20306 Hamburg
Telefon: 040 6378-2066
E-Mail: investitionsgarantien@de.pwc.com
Website: www.investitionsgarantien.de
Weitere Projekt- und Exportfinanzierung für kurz- bis langfristigen Vorhaben im Ausland bietet die KfW mit ihren verschiedenen Finanzierern, die KfW IPEX-Bank, die Deutsche Entwicklungsgesellschaft DEG sowie die KfW Entwicklungsbank.

Allgemeine Informationen und Angebote zu Delegations- und Markterkundungsreisen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit seinem Programm "Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes und für Dienstleister" deutsche Unternehmen dabei, sich international zu positionieren. Das Programm beinhaltet verschiedene Module, die für interessierte Unternehmen nutzbar sind.
Das BMWi-Markterschließungsprogramm fördert in diesem Rahmen projektbezogene Markterschließungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogene Freie Berufe und wirtschaftsnahe Dienstleister bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte. Inhaltliche Schwerpunkte des Programms sind weltweite Zukunftsthemen und Megatrends mit steigenden Geschäftspotenzialen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Themen und Länder, die erhöhte Marktchancen für Handwerks- und Dienstleistungsfirmen bieten.
Generell bietet das Internetportal Ixpos eine Vielzahl von weiterführenden Informationen zum internationalen Markteinstieg, der Kooperationspartnersuche sowie den verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Förderung auf Hamburger Landesebene und Messeförderung

Das Land Hamburg hat zum 1. Januar 2013 die Förderung für die Beteiligung an Auslandsmessen eingestellt. Gegebenenfalls gibt es eine Bundesförderung bei der Ausstellung auf einzelnen Auslandsmessen.
Die Bundesregierung ermöglicht der deutschen Wirtschaft die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand im Ausland. Die Beteiligungsvorhaben werden im Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst und vom AUMA (Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft e.V.) in Printform und im Internet veröffentlicht. Informationen hierzu auf der Internetseite der AUMA.

Förderung für ausgewählte Länder

Kanada: Der kanadische Forschungsrat und das BMWi unterstützen deutsch-kanadische Forschungs- und Entwicklungsprojekte, welche die Entwicklung innovativer Produkte, Prozesse oder technologie-basierter Dienstleistungen zum Ziel haben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Tipp: Weiterführende Informationen zu Finanzierung und Förderung erhalten Sie auch in den Artikeln "Finanzierungsmöglichkeiten" und "Finanzierungsarten" auf unserer Website.