EU setzt beschlossene Gegenmaßnahmen gegenüber den USA aus

Politische Einigung im Handelsstreit

Die EU und die USA erzielten am 27. Juli 2025 eine politische Einigung über ihre künftigen Handelsbeziehungen. Die USA sagten darin zu, auf die Mehrzahl der Einfuhren mit EU-Ursprung einen Zusatzzoll von höchstens 15 Prozent zu erheben. Daraufhin setze die EU die beschlossenen Gegenmaßnahmen unbefristet aus. Weitere Details zu der Einigung können der Presseerklärung der EU-Kommissionpräsidentin von der Leyen vom 27. Juli 2025 sowie den Fragen und Antworten zur gemeinsamen Erklärung vom 21. August 2025 entnommen werden.

Neufassung der Gegenmaßnahmen

Die EU hatte zunächst im April 2025 auf die US-Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium reagiert und dann im Juli 2025 weitere Maßnahmen als Reaktion auf die sogenannten reziproken Zusatzzölle sowie auf die Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und bestimmte Kraftfahrzeugteile verabschiedet. Der besseren Übersichtlichkeit halber wurden alle von der EU beschlossenen Gegenmaßnahmen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1564 vom 24. Juli 2025 in einer einzigen Verordnung konsolidiert. Die Gegenmaßnahmen umfassen zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Waren mit Ursprung in den USA (13 Anhänge mit Warenlisten) sowie Ausfuhrbeschränkungen für Abfälle und Schrott aus Eisen oder Stahl und Aluminium.
Die Anwendung dieser Maßnahmen wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1727 vom 5. August 2025 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
Weiterführende Informationen: Germany Trade and Invest (GTAI)