EU-Kommission legt Plan zum Schutz der Stahlindustrie vor

Dieser sieht vor, die zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr zu begrenzen. Dies stellt einer Verringerung gegenüber den bisherigen Stahlkontingente um 47 % dar). Zudem soll der Nichtquotenzollsatz auf 50 % verdoppelt werden (gegenüber 25 % im Rahmen der bisher bestehenden Schutzmaßnahme). Schließlich soll die Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte durch Einführung einer ‚Melt and Pour'-Regel für den Warenursprung gestärkt werden, um Umgehungen zu verhindern.
Der Vorschlag soll die bis Juni 2026 auslaufende Stahlschutzmaßnahme ersetzen. Die vorgeschlagene Maßnahme ist laut EU-Kommission WTO-konform. Nach Erhalt eines Mandats des Rates wird die EU-Kommission im Rahmen des Verfahrens nach Artikel XXVIII des GATT rasch mit den betroffenen EU-Handelspartnern über diese Änderung der WTO-Zölle der EU in Kontakt treten, um ihnen länderspezifische Zuteilungen anzubieten. Angesichts der engen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des EWR-Abkommens sollen für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein keine Zollkontingente oder -zölle gelten. Der Vorschlag der Kommission wird nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgen und nach Zustimmung des Rats und des Europäischen Parlaments in Kraft treten.
Weitere Informationen
Pressemitteilung: Plan der Kommission zum Schutz der EU-Stahlindustrie vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten.

Fragen und Antworten zum Plan der Kommission zum Schutz der EU-Stahlindustrie vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten.