EU-Kommission legt Abkommen mit Mercosur-Staaten und Mexiko-Abkommen zur Ratifizierung vor
Die Europäische Kommission hat dem Rat am 3. September 2025 ihre Vorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftsabkommens EU-Mercosur (EMPA) und des Modernisierten Globalabkommens EU-Mexiko (MGA) vorgelegt. Diese Abkommen sind Bestandteil der Strategie der EU zur Diversifizierung ihrer Handelsbeziehungen und zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu gleichgesinnten Partnern auf der ganzen Welt.
Weitere Details und Hintergründe sind der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 3. September 2025 zu entnehmen. Die Texte der zur Ratifizierung vorgelegten Handelsabkommen mit Mercosur und Mexiko wurden auf der Internetseite der EU-Kommission veröffentlicht.
Nächste Schritte
Das Partnerschaftsabkommen mit den Mercosur-Staaten (EMPA) und das Modernisierte Globalabkommen mit Mexiko (MAG) müssen seitens der EU zusätzlich zum Rat vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor sie jeweils in Kraft treten können. Die Vorschläge der Kommission für den Abschluss und die Unterzeichnung umfassen zwei parallele Rechtsinstrumente für jedes Abkommen:
- das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) und das Modernisierte Globalabkommen zwischen der EU und Mexiko (MGA), vorbehaltlich der gesonderten Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten; und
- zwei Interims-Handelsabkommen - eines für den Mercosur und eines für Mexiko-, die nur die Teile des EMPA und des MGA abdecken, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen und im Rahmen des Ratifizierungsprozesses nur von der EU – d. h. unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU – angenommen werden müssen. Die Interims-Handelsabkommen erlöschen, wenn das EMPA und das MGA in Kraft treten.