EU und USA einigen sich im Zollstreit
Aus der offiziellen Mitteilung der EU-Kommissionspräsidentin und einem Fact Sheet des Weißen Hauses ergeben sich erste Details:
- Statement by President von der Leyen on the deal on tariffs and trade with the United States (27. Juli 2025)
- Fact Sheet: The United States and European Union Reach Massive Trade Deal (28. Juli 2025)
Am 21. August 2025 haben die EU und die USA eine gemeinsame Erklärung abgegeben, die auf der politischen Einigung vom 27. Juli 2025 aufbaut. Details können auch den Fragen und Antworten zur gemeinsamen Erklärung vom 21. August 2025 entnommen werden.
Zu den zentralen Zusagen beider Seiten zählen:
- Generelle Anwendung eines pauschalen Höchstzollsatzes von 15 Prozent für EU-Erzeugnisse, für die derzeit „Gegenzölle“ der USA gelten. Auf Waren, für die bereits Meistbegünstigungszölle von 15 Prozent oder mehr gelten, werden keine zusätzlichen Zölle erhoben.
- Zusage der USA, dass die EU-Exporte von Arzneimitteln, Halbleitern und Nutzholz in die Zollobergrenze von 15 Prozent einbezogen werden, sobald die entsprechenden Untersuchungen nach Abschnitt 232 abgeschlossen sind.
- Die EU verpflichtet sich, die Zölle auf Industriegüter mit Ursprung in den USA abzuschaffen und bestimmten Fischereierzeugnissen und anderen nicht sensiblen Argarexporten aus den USA einen besseren Marktzugang zu gewähren (entsprechende Verordnungsvorschläge wurden bereits veröffentlicht).
- Zusage der USA, ab dem ersten Tag des Monats, in dem die EU die Verfahren zur Umsetzung der in der Einigung vereinbarten Zollsenkungen einleitet, den pauschalen Höchstzollsatz von 15 Prozent auf Autos und Autoteile anzuwenden.
- Ausnahmen von der Obergrenze von 15 Prozent (die USA sagen zu, ausschließlich die Meistbegünstigungszölle anzuwenden, die effektiv bei null oder fast bei null liegen) für die folgenden EU-Erzeugnisse: natürliche Ressourcen, die nur sehr begrenzt verfügbar sind (z. B. Kork), sämtliche Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika und ihre Inhaltsstoffe sowie chemische Ausgangsstoffe. Die EU und die USA streben an, diese Liste in Zukunft zu erweitern.
- Absicht, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, um die Wirtschaft der EU und der USA vor Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumbereich zu schützen, und sichere Lieferketten herzustellen, unter anderem mithilfe von Zollkontingenten.
- Wechselseitige Zusage, nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen, unter anderem durch Zusammenarbeit im Bereich der Normen und bei der Straffung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Bescheinigungen sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in zusätzlichen Industriezweigen.
- Zusammenarbeit beim digitalen Handel und beim Moratorium für Zölle im elektronischen Handel.
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit, unter anderem bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen sowie bei der Bekämpfung nicht marktorientierter Strategien und Praktiken.
- Stärkung der Krisenfestigkeit der Lieferketten, Zusammenarbeit bei kritischen Mineralien und bei Beschaffungen auf transatlantischer Ebene, vor allem bei Energie und KI-Chips.
- Verstärkte transatlantische Investitionsströme des privaten Sektors in vielen Bereichen.
- Anerkennung der Pläne der EU, erheblich mehr Militär- und Verteidigungsgüter in den USA zu beschaffen. Darin zeigen sich die gemeinsamen strategischen Prioritäten, die transatlantische Zusammenarbeit in der Verteidigungsindustrie zu vertiefen, die Interoperabilität der NATO zu stärken und sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten mit den fortschrittlichsten und zuverlässigsten Verteidigungstechnologien ausgestattet sind.
Weiterführende Informationen: Germany Trade & Invest