Innovation & Umwelt

Umwelt- und Energienachrichten

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Online-Veranstaltung “Klima kompakt - Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)” am 16. Mai 2024

Die Veranstaltungsreihe Klima kompakt richtet sich an mittelständische Unternehmer, die ihr Unternehmen zukunftsorientiert und klimafreundlich transformieren möchten.
In den kompakten Onlineveranstaltungen (April bis Dezember 2024) werden relevante rechtliche Rahmenbedingungen vorgestellt und Handlungsimpulse gegeben. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Möglichkeit zum direkten Austausch mit den jeweiligen Experten. Die Veranstaltungsinhalte bauen aufeinander auf und begleiten die Teilnehmenden auf dem Weg in die Klimaneutralität.
16. Mai, 9.00 bis 10.00 Uhr, Informationen und Anmeldung.

Probefahrten mit E-Transportern beim Hamburger Mobilitätstag am 16. Mai 2024

Um das Thema E-Mobilität im Wirtschaftsverkehr weiter zu pushen, findet am Donnerstag, dem 16. Mai 2024 der zweite Hamburger Mobilitätstag statt. Er wird mit einer Diskussion zwischen Verkehrssenator Dr. Anjes Tjarks, dem Oppositionsführer Dennis Thering zur Verkehrswende in Hamburg um 10.30 Uhr eröffnet.
Am Veranstaltungsort, dem KOMZET-e der Kfz-Innung in der Billstraße, können interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer über 20 vollelektrische Elektro-Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse bis 3,5 Tonnen sowie mehrere Lastenräder persönlich erleben und von 11 bis 17 Uhr Probe zu fahren.
Dazu gibt es ein Fachprogramm aus Kurzvorträgen zur klimafreundlichen Mobilität und Erfahrungsberichte von gewerblichen Nutzern. Unsere HK Umweltberater beraten Sie am Gemeinschaftsstand der UmweltPartnerschaft Hamburg.
Den Ausklang bildet eine spannende Expertendiskussion der spezifischen Vorteile von Batterie- und Wasserstoffantrieben bei größeren Nutzfahrzeugen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Alle weiteren Informationen finden Sie online oder in der beigefügten Einladung.
Die Zeitslot für die Probefahrten können online gebucht werden (mit einen Gutschein für einen kostenfreien Imbiss im Zeitraum 10-17 Uhr).

Energy Efficiency Award 2024 – Gewinner gesucht!

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) sucht innovative Projekte und Konzepte

Private und öffentliche Unternehmen können sich ab sofort auf den Energy Efficiency Award 2024 bewerben. Prämiert werden innovative Projekte und Konzepte, die aufzeigen, wie Unternehmen erfolgreich den Energiever-brauch und den Ausstoß von Treibhausgasen senken. Im Fokus stehen innovative und wirkungsvolle Ansätze der um-gesetzten Energiewende, die gut auf weitere Unternehmen übertragen werden können. Die Unternehmen können sich in vier Wettbewerbskategorien bewerben. Zusätzlich wird ein mit 5.000 Euro dotierter Sonderpreis für das Klima-schutz-Engagement eines kleinen bis mittleren Unternehmens vergeben.
Alle Gewinner und Nominierten erhalten eine Urkunde und ein Siegel für ihre Öffentlichkeitsarbeit und werden auf dem im Rahmen des dena Energiewende-Kongresses am 11. November 2024 in Berlin ausgezeichnet. Die Preisträ-ger der vier Kategorien werden in einem kurzen Film portraitiert.
Der Award wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und steht unter der Schirmherr-schaft von Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bewerbungsschluss ist der 7. Juni 2024.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Energy Efficiency Award
Dr. Sebastian Fasbender
Chausseestraße 128 a
10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777 – 700
E-Mail:    info@EnergyEfficiencyAward.de; sebastian.fasbender@dena.de
www.energyefficiencyaward.de

CO₂-Aussteigerprogramm startet am 10. Juni 2024

Das Aussteigerprogramm führt Sie Schritt für Schritt in mehreren Workshops durch den Prozess, um Ihren eigenen CO₂-Fußabdruck zu verstehen und zu reduzieren. Dies ist Ihre Chance, sich zu informieren, praktische Erfahrungen zu sammeln und mit Gleichgesinnten auszutauschen.
Aus Erfahrung wissen und verstehen wir, dass der Weg zur Klimaneutralität voller Fragen und Herausforderungen sein kann, besonders wenn es an Wissen oder den richtigen Werkzeugen fehlt. Genau hier setzt unser Aussteigerprogramm an. Egal, ob Sie neu in diesem Bereich sind oder Ihr Wissen vertiefen möchten, wir bieten Ihnen die notwendigen Werkzeuge und eine strukturierte Herangehensweise, um aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Am Ende des Programm können Sie Ihre erste eigene Klimabilanz erstellen.
Machen Sie den ersten Schritt in eine nachhaltigere Zukunft für Ihr Unternehmen und werden Sie Teil einer Bewegung, die den Unterschied macht. Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Programm zu begrüßen. Weitere Informationen hier.

KfW-Förderung klimafreundlicher Aktivitäten (293)

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.
In den Modulen A bis G werden z. B. folgende Maßnahmen gefördert:
Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme, Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)  in Anspruch genommen wird und datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgas­emissionen.
Förderkonditionen
  • Förderkredit ab 2,22 % effektivem Jahreszins
  • bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • für Unternehmen und Freiberufler
Alle Infos finden Sie auf den Seiten der KfW.

“Klimaneutralität”, neuste Ausgabe WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS

In der 21. Ausgabe des Mittelstand-Digital Magazins WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS zeigen die Mittelstand-
Digital Zentren auf, wie digitale Technologien und innovative Ansätze kleine und mittlere Unternehmen auf dem
Weg zur Klimaneutralität unterstützen können.

Circular Business Design Track Hamburg

Erfolgversprechendes Workshop-Angebot für KMU in Hamburg

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) bietet mir Circo ein neues Unterstützungsangebot zur Entwicklung von konkreten Produkten und Geschäftsmodellen für Betriebe an.
CIRCO, eine innovative Workshop-Methode aus den Niederlanden, hat sich als wirksames Werkzeug für Unternehmen erwiesen, um zirkuläre Produkte und Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche die Umwelt und das Klima entlasten.
Dieses Jahr bietet die BUKEA die Methodik in zwei Durchgängen á 3 Workshops an. Für weitere Informationen schauen Sie gern auf die Webseite der UmweltPartnerschaft.
Interessierte Unternehmen können sich bei Laura Welle (NachhaltigeWirtschaft@bukea.hamburg.de) melden.

Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Zum 1. Januar 2024 treten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Weitere kommen im späteren Jahresverlauf dazu. Die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern (Arbeitswelt, Digitales, Finanzen und Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel und Gastgewerbe, Internationales, Umwelt und Energie, Verkehr) sortiert, für Sie zusammengestellt und ergänzen den Überblick fortlaufend.

Umfrageaufruf: “Sustainability Transformation Monitor“ (STM) 

Der STM ist eine Studie, die die Nachhaltigkeitstransformation der deutschen Wirtschaft evidenzbasiert und über mehrere Jahre bis mindestens 2025 abbildet und begleitet. Start der Studie war im Jahr 2022. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Zusammenwirken von Real- und Finanzwirtschaft in der Transformation hin zu nachhaltigeren und damit widerstandsfähigeren Wirtschaftsstrukturen. Eine jährliche Publikation wird über die Ergebnisse berichten. Der Download der ersten Publikation, der STM23 (mit Daten aus dem Jahr 2022), ist möglich.
Um beim STM24 mitzumachen, nutzen Sie folgenden Link zur STM-Homepage. Unter diesem Link können Sie sich für den STM24 registrieren. Sie erhalten dann einen personalisierten Umfragelink. Die Bearbeitungszeit für den Fragebogen beläuft sich auf 15 bis 20 Minuten.

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht

Die Mantelverordnung ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft. Seither greifen erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle. Aufgrund der Öffnungsklausel in der Bodenschutzverordnung können Länder jedoch abweichende Anforderungen an die Verfüllung festlegen.
Das Verordnungspaket kann beim Bundesanzeiger abgerufen werden.

E-Mobilität: Recht für Mieter und Wohneigentümer auf Ladepunkt in Kraft

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das BGB geändert und ermöglicht die vereinfachte Errichtung von Ladepunkten für Mieter und Wohneigentümer. Die Regelungen sind zum 1. Dezember in Kraft getreten.
Damit haben Wohnungseigentümer jetzt nach § 20 WEG das Recht, auch bauliche Veränderungen vorzunehmen, um an ihrem Stellplatz eine Ladesäule zu errichten. Die Kosten tragen sie selbst (§ 21). Zudem erhalten Mieter nach § 554 (1) BGB jetzt die Berechtigung bauliche Veränderungen zu verlangen, damit das Laden seines Elektrofahrzeugs ermöglicht wird. Die Veränderung muss dem Vermieter jedoch zumutbar sein.
Den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten der Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Umweltfreundliche Beschaffung der Bundesländer

Das Umweltbundesamt hat aktualisierte jüngst seine Publikation „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ und stellte diese zum kostenlosen Download bereit. Mit Stand April 2020 werden pro Bundesland die aktuell geltenden abfall- und ver­gaberechtlichen Regelungen zusammengestellt, die eine umweltfreundliche Beschaffung ermöglichen. Zu den vergaberechtlichen Regelungen zählen die Landesvergabegesetze und Richtlinien, Erlasse und Verwaltungsvorschriften zu diesem Thema. Auch die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung UVgO, die ihrerseits eine umweltfreundliche Beschaffung fördert (§ 2 Absatz 3 UVgO), wird länderspezifisch dargestellt. Hinweise auf weitere landesrechtliche Regelungen, die in Verbindung mit der umweltfreundlichen Beschaffung stehen, runden die Textsammlung ab.

Merkblatt und Preisrechner zu CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt der IHK-Organisation. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 828 KB) regelmäßig aktualisiert.
Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt.