Umwelt- und Energienachrichten

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35. Stammtisch Energie und Umwelt am 18. September 2025

Unser Stammtisch für Beraterinnen, Berater und Interessierte findet quartalsweise statt und informiert zu aktuellen branchenspezifischen Themen aus den Bereichen Energie, Umwelt, Wirtschaft, Forschung und Politik.
18. September 2025, 8 bis circa 11 Uhr, Vor-Ort-Veranstaltung
Infos und Anmeldung hier.

CO₂-Aussteigerprogramm 2025

Steigende Energiekosten und die CO₂-Bilanzierung sind für viele Unternehmen in den letzten Jahren in den Fokus gerückt. Sie möchten Ihr Unternehmen klimafreundlich ausrichten und wollen Kunden- und Lieferantenanfragen gerecht werden? Durch die Teilnahme an dem Workshop “CO₂-Aussteigerprogramm” haben Sie die Möglichkeit Ihre eigene CO₂-Bilanzierung zu erstellen.
Gruppengröße: 8 bis 12 Personen. Frühster Start Mai 2025.
Bei Interesse bitte melden:
Handelskammer Hamburg
Team Industrie, Energie, Umwelt
umweltberatung@hk24.de

Neue Förderung für Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen

Die Förderung ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Sie ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird in Form eines Wettbewerbs ausgelost. Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Die Anträge für geplante Energieeffizienz-Projekte können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 20 Millionen Euro je Projekt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

KfW-Förderung klimafreundlicher Aktivitäten (293)

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.
In den Modulen A bis G werden zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert:
Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Anlagen zur CO₂-armen Bereitstellung von Strom und Wärme, Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird und datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgas­emissionen.

Förderkonditionen

  • Förderkredit ab 2,14 Prozent effektivem Jahreszins
  • bis zu 25 Millionen Euro Kreditbetrag
  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • für Unternehmen und Freiberufler
Alle Infos finden Sie auf den Seiten der KfW.

Plattform für die Nachhaltigkeitsberichterstellung vom DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)

Um Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Umsetzung der #CSRD zu unterstützen, wurde der DNK entwickelt: Statt des bisherigen Berichtsstandards bekommen Unternehmen ein kostenloses, umfassendes Unterstützungsangebot, das den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung spürbar reduziert – bestehend aus DNK Sustainability Campus, DNK-Checkliste und DNK-Plattform.
Weitere Informationen finden Sie hier.

“Sustainability Transformation Monitor 2025“ (STM)

Der STM (Studie downloaden - Sustainability Transformation Monitor) ist eine Studie, die die Nachhaltigkeitstransformation der deutschen Wirtschaft evidenzbasiert und über mehrere Jahre bis mindestens 2025 abbildet und begleitet. Start der Studie war im Jahr 2022. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Zusammenwirken von Real- und Finanzwirtschaft in der Transformation hin zu nachhaltigeren und damit widerstandsfähigeren Wirtschaftsstrukturen. Eine jährliche Publikation wird über die Ergebnisse berichten. Hier die Downloads der ersten Publikationen, STM2023 und STM2024.

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht

Die Mantelverordnung ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft. Seither greifen erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle. Aufgrund der Öffnungsklausel in der Bodenschutzverordnung können Länder jedoch abweichende Anforderungen an die Verfüllung festlegen.
Das Verordnungspaket kann beim Bundesanzeiger abgerufen werden.

E-Mobilität: Recht für Mieter und Wohneigentümer auf Ladepunkt in Kraft

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das BGB geändert und ermöglicht die vereinfachte Errichtung von Ladepunkten für Mieter und Wohneigentümer. Die Regelungen sind zum 1. Dezember in Kraft getreten.
Damit haben Wohnungseigentümer jetzt nach § 20 WEG das Recht, auch bauliche Veränderungen vorzunehmen, um an ihrem Stellplatz eine Ladesäule zu errichten. Die Kosten tragen sie selbst (§ 21). Zudem erhalten Mieter nach § 554 (1) BGB jetzt die Berechtigung bauliche Veränderungen zu verlangen, damit das Laden seines Elektrofahrzeugs ermöglicht wird. Die Veränderung muss dem Vermieter jedoch zumutbar sein.
Den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten der Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Umweltfreundliche Beschaffung der Bundesländer

Das Umweltbundesamt hat aktualisierte jüngst seine Publikation “Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ und stellte diese zum kostenlosen Download bereit. Mit Stand April 2020 werden pro Bundesland die aktuell geltenden abfall- und ver­gaberechtlichen Regelungen zusammengestellt, die eine umweltfreundliche Beschaffung ermöglichen. Zu den vergaberechtlichen Regelungen zählen die Landesvergabegesetze und Richtlinien, Erlasse und Verwaltungsvorschriften zu diesem Thema. Auch die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung UVgO, die ihrerseits eine umweltfreundliche Beschaffung fördert (§ 2 Absatz 3 UVgO), wird länderspezifisch dargestellt. Hinweise auf weitere landesrechtliche Regelungen, die in Verbindung mit der umweltfreundlichen Beschaffung stehen, runden die Textsammlung ab.

Merkblatt und Preisrechner zu CO-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO₂. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Parallel zur Einführung der CO₂-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt der IHK-Organisation. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist.
Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO₂-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt.