Innovation & Umwelt
2. Sprechstunden für NUTZER wird es an diesen Terminen geben:
Umwelt- und Energienachrichten
- BUKEA sucht 50 aktive Hamburger Unternehmen im Kampf gegen Einwegplastik!
- DIY Umweltmanagement für KMU: Lernen Sie das E-Tool kennen.
- Neuer Förderaufruf des BMDV: Beschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen
- circular hub nord – Schauplatz und Lernort für nachhaltig zirkuläres Wirtschaften
- Workshopreihe “CO2-Aussteigerprogramm” startet am 29. März 2023
- Bundespreis Ecodesign 2023: Wettbewerb der Bundesregierung für ökologisches Design erneut ausgelobt
- Energiepreisbeihilfen starten
- Veranstaltungskalender UmweltPartnerschaft Hamburg
- Änderungen VerpackG: Hinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister Innovation und Umwelt
- Wasserstoff-Förderprogramme im Blick
- Fördermaßnahme KMU-innovativ Energieeffizienz/Klimaschutz
- Förderprogramm “Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand”
- Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht
- E-Mobilität: Recht für Mieter und Wohneigentümer auf Ladepunkt in Kraft
- KfW-Förderprogramm für Ladepunkte für E-Autos in Wohngebäuden
- Förderung hocheffizienter Beleuchtungstechnik wieder möglich
- Umweltfreundliche Beschaffung der Bundesländer
- Merkblatt und Preisrechner zu CO2-Bepreisung
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Mit seinem Newsletter “EcoPost” hält Sie der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) über Wissenswertes rund um Umwelt, Energie, Klima und Rohstoffe auf dem Laufenden. Nutzen Sie den kostenlosen Service!
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BUKEA sucht 50 aktive Hamburger Unternehmen im Kampf gegen Einwegplastik!
Rund neun Tonnen Kunststoffe und rund 12 Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2021 durchschnittlich als gewerbliche Abfälle von jedem Hamburger Unternehmen
entsorgt. Hierunter vielfach so genanntes Einwegplastik, welches mit hohem Aufwand produziert und nach kurzem einmaligen Gebrauch weggeworfen wird.
Seit 2021 kooperiert die UmweltPartnerschaft in der BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) mit der
Initiative Plastikfreie Stadt, um Unternehmen in Hamburg einen praxisnahen Ansatz zur Erfassung und Reduktion ihres Plastikverbrauchs anzubieten. In einer ersten Pilotphase starteten 2021/22 sieben Hamburger Unternehmen in die sogenannte „Plastik-Inventur“ und können seitdem messbare Erfolge vorweisen. Einzelheiten lesen Sie im
Abschlussbericht zur Pilotphase.
Diese Erfolge sollen in die Hamburger Wirtschaft getragen werden: Die BUKEA sucht im nächsten Schritt nach 50 weiteren aktiven Hamburger Betrieben und Unternehmen, die die „Plastik-Inventur“ durchführen, ihren Plastikverbrauch reduzieren und so auch gleich Scope-3 Daten für Ihre Berichterstattung erfassen wollen. Mit diesem Projekt können Sie außerdem Mitglied in der Hamburger UmweltPartnerschaft werden beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft verlängern und sich obendrein in einem deutschlandweiten Unternehmensnetzwerk zur Vermeidung von Einwegplastik austauschen.
Die Online-Veranstaltung
“Wir werden plastikfrei!” des Projektes „50 Hamburger Betriebe gegen Einwegplastik“ mit der Initiative Plastikfreie Stadt findet am
9. Mai 2023, 12 bis 13.15 Uhr, statt. Mit dabei sind auch die Unternehmen
BLOCK Gruppe und
OHLSDORF-DER PARK aus der ersten Pilotphase, die von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichten werden.
Bitte registrieren Sie sich zur Teilnahme über folgenden Link:
Meeting-Registrierung - Zoom.
Eine Registrierung ist auch sehr kurzfristig möglich.
DIY Umweltmanagement für KMU: Lernen Sie das E-Tool kennen.
E-Tool Online-Sprechstunden und Einführungsveranstaltungen
Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz bietet eine Reihe neuer
Online Formate für die Arbeit mit dem E-Tool an. Hierzu gehören:
- Online-Sprechstunden für Berater
- Online-Sprechstunden für Standardnutzer sowie
- regelmaßige Einführungsveranstaltungen
Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht aller kommenden Veranstaltungen und Termine für das aktuelle Jahr:
1. Die Online-Sprechstunde für BERATER findet an folgenden Terminen statt:
- 11. Mai 2023, 11 bis 12 Uhr
- 29. Juni 2023, 11 bsi 12 Uhr
- 7. September, 16 bis 17 Uhr
- 26. Oktober 2023, 16 bis 17 Uhr
- 7. Dezember 2023, 11 bis 12 Uhr
Im Dialog werden in diesem Format Ihre Fragen geklärt, Fallbeispiele besprochen oder Verbesserungsvorschläge angehört. Über die Plattform "GoTo-Meeting" können Sie sich mit der MIE per Video-Konferenz oder im Chat unterhalten und die Organisatoren gehen auf Ihre Anliegen ein. Nutzen Sie dazu einfach den folgenden Link und nehmen Sie am gewünschten Termin teil:
https://meet.goto.com/879453701
2. Sprechstunden für NUTZER wird es an diesen Terminen geben:
- 1. Juni 2023, 11 bis 12 Uhr
- 20. Juli 2023, 11 bis 12 Uhr
- 14. September 2023, 16 bis 17 Uhr
- 9. November 2023, 16 bis 17 Uhr
- 14. Dezember 2023, 11 bis 12 Uhr
Gerne können Sie diese Termine an interessierte Betriebe weitergeben: Für die Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich! Auch dieses Format läuft über GoToMeeting:
https://meet.goto.com/675413469.
3. E-Tool Einstiegsveranstaltungen:
- 24. Mai 2023, 10 bis 11 Uhr
- 12. Juli 2023, 10 bis 11 Uhr
- 27. September 2023, 10 bis 11 Uhr
- 15. November 2023, 10 bis 11 Uhr
Wie der Name sagt, sind diese Veranstaltungen für jeden gedacht, der in die Arbeit mit dem E-Tool einsteigen möchte. Entsprechend werden die grundsätzlichen Funktionen des E-Tools vorgestellt und Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Die Veranstaltungen finden über die Plattform "GoToWebinar" statt. Eine Anmeldung ist unter folgendem Link möglich:
https://attendee.gotowebinar.com/rt/5284833855950065502
Neuer Förderaufruf des BMDV: Beschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen
Am 10. März 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen neuen Förderaufruf zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Verbände
- Vereine
- Genossenschaften
- Stiftungen und gemeinnützige Institutionen
Förderhöhe:
- Fahrzeuge: 40 Prozent der Mehrkosten des E-Fahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner
- Ladeinfrastruktur: Pauschalbetrag abhängig von der Ladeleistung (z.B. 600 Euro für eine Wallbox bis 11 kW)
- Der Fördermindestbetrag liegt bei 15.000 Euro netto. Das heißt die beantragte Förderung darf nicht geringer als dieser Betrag sein. Maximal kann 1 Millionen Euro, Förderung beantragt werden.
Fristen:
- Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden.
- Sofern der Antrag bewilligt wird, können die Fahrzeuge im Zeitraum 1. November 2023 bis 31. Oktober 2025 beschafft werden. Die entsprechenden Kosten müssen in diesem Zeitraum entstehen und abgerechnet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Webseiten:
- Link zur Pressemitteilung: www.now-gmbh.de
- Link zur Webseite des Projektträgers (weitere Informationen zum Umfang und Antragsverfahren sowie alle antragsrelevanten Unterlagen): www.ptj.de
circular hub nord – Schauplatz und Lernort für nachhaltig zirkuläres Wirtschaften
Um die Klimaschutzziele zu erreichen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren, ist eine weitreichende Transformation der Wirtschaft zu einer Circular Economy erforderlich. Dabei liegt ein großes Potenzial bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die sich bei der Umsetzung mit politischen wie praktischen Herausforderungen konfrontiert sehen. Um bei der Transformation zu unterstützen, hat der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) das Projekt „
circular hubs“ ins Leben gerufen. Circular hubs sind regionale, inhaltliche Anlaufstellen für Wissensaustausch und die Zusammenarbeit von, für und mit KMU. Der circular hub nord wird in Hamburg von der BUKEA und dem Impact Hub initiiert und öffnet am Mittwoch, den 22. März erstmalig seine Türen.
Seien Sie dabei und melden Sie sich an!
Workshopreihe “CO2-Aussteigerprogramm” startet am 29. März 2023
Sie möchten Ihr Unternehmen klimaneutral ausrichten, planen die betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu professionalisieren und wollen Kunden- und Lieferantenanfragen gerecht werden? Mit dem CO2-Aussteigerprogramm können Sie sich einen Überblick über Ihren CO2-Fußabdruck verschaffen.
In drei ganztägigen Schulungsveranstaltungen werden vom 29. März 2023 bis zum 11. Juli 2023 die Anforderungen an die Klimabilanzierung, Werkzeuge zur Umsetzung, Grundlagen der Kompensationsmaßnahmen sowie Erstellung von Klimastrategien im Konvoiverfahren vermittelt. Erarbeiten Sie gemeinsam mit den Teilnehmenden unterschiedlicher Branchen und Betriebsgrößen und lernen voneinander.
Genaue Informationen zu der
Workshopreihe finden Sie hier.
Bundespreis Ecodesign 2023: Wettbewerb der Bundesregierung für ökologisches Design erneut ausgelobt
Bis zum 17. April 2023 können sich europaweit Unternehmen aller Branchen und Größen, Gestalter:innen und Studierende mit ihren Arbeiten um den Bundespreis Ecodesign bewerben. Gesucht werden innovative Ideen und Projekte, die herausragend gestaltet und zukunftsweisend sind. Dies schließt neben marktreifen Produkten und Dienstleistungen auch konzeptionelle und studentische Arbeiten mit ein. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Die eingereichten Arbeiten durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren, in dem ein Gremium aus Design- und Umweltexpert*innen sowie eine hochkarätig besetzte Jury die Bewertung vornimmt. Ausgezeichnet werden Projekte, die eine herausragende Umwelt- und Designqualität aufweisen sowie einen innovativen Beitrag zur Transformation leisten. Am 4. Dezember 2023 werden die Preisträger:innen bei der feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium geehrt und öffentlich bekannt gegeben.
Unterstützung in der Planungs- und Entwurfsphase bietet neben der Kriterienmatrix des Bundespreises Ecodesign das 2022 umfassend überarbeitete
Ecodesignkit des Umweltbundesamtes. Das Ecodesignkit ist Portal, Leitfaden und Werkzeugkasten. Es bietet Orientierung und hilft die richtigen Fragen im Gestaltungsprozess zu stellen. Mehr Informationen erhalten Sie
hier.
Energiepreisbeihilfen starten
Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an.
Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind ab sofort möglich.
Grundsätzlich wird ein Teil der
Erdgas- und Stromkosten von
Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021
mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Die Branche ist auf der
KUEBLL-Liste und der Betrieb hat mindestens
drei Prozent mehr Energiekosten.
Die Grundförderung beträgt maximal 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von zwei Millionen Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework.
Veranstaltungskalender UmweltPartnerschaft Hamburg
Auf der Seite der Stadt Hamburg finden Sie viele Termine rund um die Themen Energie, Klimabilanz, Effizienzpolitik, Nachhaltigkeit und vieles mehr. Ein regelmäßiger Blick in den Kalender lohnt sich!
Zum
Veranstaltungskalender der UmweltPartnerschaft.
Änderungen VerpackG: Hinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister Innovation und Umwelt
Bezüglich alter und neuer Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister weiteres, umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die drei Themenpakete Serviceverpackungen, Pflichten für den Versand- und Onlinehandel sowie die erweiterte Registrierungspflicht.
- Serviceverpackungen: www.verpackungsregister.org
- Themenpaket für Versand- und Onlinehändler: www.verpackungsregister.org
- Erweiterte Registrierungspflicht: www.verpackungsregister.org
Wasserstoff-Förderprogramme im Blick
Unternehmen, die in das Themenfeld Wasserstoff einsteigen möchten, finden auf Bundes- wie auch auf europäischer Ebene zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Der DIHK hat nun eine Übersicht zu einigen Wasserstoff-Förderprogrammen erstellt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Lotsenstelle eingerichtet. Weitere Informationen finden
hier.
Weiterhin möchten wir Sie auf den neuen
"One-Stop-Shop" Wasserstoff aufmerksam machen. Die Bundesregierung bündelt in ihrem
One-Stop-Shop – Wasserstoff allgemeine Informationen und konkrete Projektbeispiele sowie Beratungs- und Serviceleistungen. Dort ist auch die neu geschaffene
Lotsenstelle Wasserstoff angebunden, die es förderinteressierten Unternehmen und Institutionen ermöglicht, sich telefonisch oder per Mail an erfahrene Förderexperten zu wenden und so direkt die zum eigenen Vorhaben passenden Förderoptionen zu finden.
Fördermaßnahme KMU-innovativ Energieeffizienz/Klimaschutz
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Maßnahme KMU-innovativ Energieeffizienz/Klimaschutz innerhalb der Förderinitiative innovative Projekte zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel.
Gefördert werden Einzelprojekte von KMU oder Verbundprojekte unter Beteiligung anderer Industrie- und/oder Forschungspartner, sowie Risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Rahmenbedingungen:
- Die Regellaufzeit liegt bei 24 Monaten.
- Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss von den beteiligten KMU erbracht werden.
- Der Nutzen des Projektes muss in erster Linie den KMU zugutekommen, zum Beispiel durch wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse und Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
- Unternehmen können mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden (ggf. mit einem zusätzlichen KMU-Bonus von bis zu 20 Prozent , falls eine Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission vorliegt). Die Förderquote bei Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Gebietskörperschaften beträgt bis zu 100 Prozent.
- Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Weiterführende Informationen zu KMU-innovativ Energieeffizienz/Klimaschutz finden Sie
hier.
Förderprogramm “Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand”
Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.
Ziel der Förderung ist es, durch die Nachrüstung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen die sichere und komfortable Unterbringung von Fahrrädern (auch Fahrradanhängern, Dreirädern und Lastenrädern) außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums zu ermöglichen und mehr Menschen für den täglichen Einsatz ihrer Fahrräder zu gewinnen.
Wer Anträge stellen kann und welche Maßnahmen gefördert werden, können Sie
hier.
Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht
Die Mantelverordnung ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft. Dann werden erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle gelten. Aufgrund der Öffnungsklausel in der Bodenschutzverordnung können Länder jedoch abweichende Anforderungen an die Verfüllung festlegen.
Das Verordnungspaket kann beim
Bundesanzeiger abgerufen werden.
E-Mobilität: Recht für Mieter und Wohneigentümer auf Ladepunkt in Kraft
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das BGB geändert und ermöglicht die vereinfachte Errichtung von Ladepunkten für Mieter und Wohneigentümer. Die Regelungen sind zum 1. Dezember in Kraft getreten.
Damit haben Wohnungseigentümer jetzt nach § 20 WEG das Recht, auch bauliche Veränderungen vorzunehmen, um an ihrem Stellplatz eine Ladesäule zu errichten. Die Kosten tragen sie selbst (§ 21). Zudem erhalten Mieter nach § 554 (1) BGB jetzt die Berechtigung bauliche Veränderungen zu verlangen, damit das Laden seines Elektrofahrzeugs ermöglicht wird. Die Veränderung muss dem Vermieter jedoch zumutbar sein.
Den
Gesetzestext finden Sie auf den Seiten der Bundesanzeiger Verlag GmbH.
KfW-Förderprogramm für Ladepunkte für E-Autos in Wohngebäuden
Gewerbliche Wohngebäudebesitzer können vom neuen KfW-Förderprogramm für Wohngebäude profitieren. Das KfW-Programm 440 "Ladestationen für Elektroautos" startet zum 24. November mit attraktiven Zuschüssen von 900 Euro je Ladepunkt. Auch Unternehmen können diese für ihr Wohngebäude beantragen. Fördervoraussetzungen sind die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber und der Bezug von Ökostrom.
Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Zielgruppen für das Programm sind Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Gefördert werden neue Wallboxen
bis 11 kW Anschlussleistung sowie deren Montage. Der Zuschuss je Ladepunkt beträgt pauschal 900 Euro. Wie bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, bevor die Wallbox bestellt wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Nutzung von Ökostrom. Die Ladepunkte müssen zudem steuerbar durch den Verteilnetzbetreiber sein. Die förderfähigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen werden in einer Liste der KfW vorgehalten. Hersteller sollten sich dort registrieren. Die Liste und weitere Informationen der KfW finden Sie
hier.
Förderung hocheffizienter Beleuchtungstechnik wieder möglich
Noch für dieses Jahr wird vom Hamburger Senat zusätzlich 1 Millionen Euro für das Förderprogramm “Unternehmen für Ressourcenschutz” (UfR) aus dem Klimaplan zur Verfügung gestellt.
Um Effizienzprojekte noch besser unterstützen zu können, ist die UfR-Förderrichtlinie angepasst und erweitert worden. Für alle Hamburger Unternehmen besteht jetzt zusätzlich die Möglichkeit einer Förderung von hocheffizienter Beleuchtungstechnik.
Die Attraktivität des Förderprogramms ist zusätzlich durch die Anhebung der maximal möglichen Fördergrenzen für kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Prozent und für die übrigen Unternehmen auf 30 Prozent erhöht worden. Die Festbeträge pro vermiedener Tonne CO
2 wurden für alle Technikbereiche vereinheitlicht und angehoben.
Mit der angepassten und erweiterten Förderrichtlinie ist nun auch eine Wahl zwischen Bundes- und Landesförderprogrammen möglich. Ziel ist es, Hamburger Unternehmen bei der CO
2-Vermeidung und Steigerung der Material- sowie Energieeffizienz intensiver zu unterstützen. Die hierdurch neu initiierten Projekte leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern es erfolgt gleichzeitig eine Ankurbelung der Hamburger Wirtschaft.
Die neue Richtlinie, die am 2. Oktober in Kraft getreten ist, sowie die Ansprechpartner finden Sie auf der
Internetseite der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
Umweltfreundliche Beschaffung der Bundesländer
Das Umweltbundesamt hat aktualisierte jüngst seine
Publikation „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“
und stellte diese zum kostenlosen Download bereit.Mit Stand April 2020 werden pro Bundesland die aktuell geltenden abfall- und vergaberechtlichen Regelungen zusammengestellt, die eine umweltfreundliche Beschaffung ermöglichen.Zu den vergaberechtlichen Regelungen zählendie Landesvergabegesetze undRichtlinien,Erlasse undVerwaltungsvorschriftenzu diesem Thema.Auch die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung UVgO, die ihrerseits eine umweltfreundliche Beschaffung fördert (§ 2 Abs. 3 UVgO), wird länderspezifisch dargestellt.Hinweise auf weitere landesrechtliche Regelungen, die in Verbindung mit der umweltfreundlichen Beschaffung stehen, runden die Textsammlung ab.
Merkblatt und Preisrechner zu CO2-Bepreisung
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO
2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO
2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO
2. Parallel zur Einführung der CO
2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO
2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter
www.ihk.de/co2-preisrechner.
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt der IHK-Organisation. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das
Merkblatt (PDF-Datei · 828 KB) regelmäßig aktualisiert werden.
Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO
2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem
Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt.