Innovation & Umwelt
Umwelt- und Energienachrichten
- Klima kompakt online am 28. Mai 2025
- Fassadengrün-Forum am 20. Mai 2025 in Hamburg
- Umweltmanagement-Preis 2025: Jetzt bewerben!
- Energie-Scouts-Durchgang 2025
- CO₂-Aussteigerprogramm 2025
- Neue Förderung für Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen
- KfW-Förderung klimafreundlicher Aktivitäten (293)
- Neue Plattform vom DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) gestartet!
- “Klimaneutralität”, neuste Ausgabe WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS
- Umfrageaufruf: “Sustainability Transformation Monitor“ (STM)
- Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht
- E-Mobilität: Recht für Mieter und Wohneigentümer auf Ladepunkt in Kraft
- Umweltfreundliche Beschaffung der Bundesländer
- Merkblatt und Preisrechner zu CO2-Bepreisung
Online Energie- und Umweltberatung
Nutzen Sie unsere kostenlose HK-Umweltberatung zu allen Umwelt- und Energiethemen. Für viele Projekte gibt es Unterstützung, Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Wir bieten eine individuelle Einstiegsberatung und unterstützen Sie aktiv bei der Identifikation von verfügbaren Förderprogrammen.
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Kostenfreie EcoPost: Immer aktuell!
Mit dem “EcoPost”-Newsletter hält Sie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) über Wissenswertes rund um Umwelt, Energie, Klima und Rohstoffe auf dem Laufenden.
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Klima kompakt online am 28. Mai 2025
Das müssen KMU wissen zur Photovoltaik (Eigenstromerzeugung / Speicher)
Die Veranstaltungsreihe Klima kompakt richtet sich an mittelständische Unternehmer, die ihr Unternehmen zukunftsorientiert und klimafreundlich transformieren möchten.
In den kompakten Onlineveranstaltungen (April bis November 2025) werden relevante rechtliche Rahmenbedingungen vorgestellt und Handlungsimpulse gegeben. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Möglichkeit zum direkten Austausch mit den jeweiligen Experten. Die Veranstaltungsinhalte bauen aufeinander auf und begleiten die Teilnehmenden auf dem Weg in die Klimaneutralität.
Dieses Mal erwartet Sie alles rund um das Thema "Photovoltaik (Eigenstromerzeugung / Speicher)".
28. Mai, 9.00 bis 10.00 Uhr, Online-Veranstaltung
Infos und Anmeldung hier.
Infos und Anmeldung hier.
Fassadengrün-Forum am 20. Mai 2025 in Hamburg
Die Umweltbehörde und der Bundesverband GebäudeGrün e.V. laden zur kostenfreien Veranstaltung mit praxisnahen Fachvorträgen ein
Es erwarten Sie Informationen zu den allgemeinen Planungsgrundlagen fachgerechter Fassadenbegrünungen, zur Pflege, Wartung und Brandschutz und zu aktuellen Produkt- und Systementwicklungen. Im Anschluss dazu haben Sie die Möglichkeit an der fachlichen Führung auf dem Grünen Bunker St. Pauli teilzunehmen.
Umweltmanagement-Preis 2025: Jetzt bewerben!
Deutschland und Österreich vergeben den Umweltmanagement-Preis – diesmal in zwei Kategorien!
Betriebe mit herausragenden Leistungen entweder im Klima- und Umweltschutz oder in der Umweltkommunikation können sich bis Ende Mai bewerben.
Betriebe mit herausragenden Leistungen entweder im Klima- und Umweltschutz oder in der Umweltkommunikation können sich bis Ende Mai bewerben.
Ausgezeichnet werden die Bewerberinnen und Bewerber in:
Kategorie 1: Beste Maßnahme zur Verbesserung der Umweltleistung
Kategorie 2: Beste Maßnahme zur Kommunikation und Beteiligung
Das Formular für Ihre Bewerbung finden Sie hier. Berücksichtigt werden können nur Einreichungen, die bis Freitag, 30. Mai 2025, 24 Uhr, eingegangen sind.
Anlagen beziehungsweise Verlinkungen auf Bildmaterial sind zulässig und erhöhen die Anschaulichkeit der Bewerbung. Das ausgefüllte und unterschriebe Formular senden Sie bitte, gegebenenfalls zusammen mit sonstigen Darstellungen der Maßnahme/Bildmaterial, per E-Mail an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (emas@dihk.de).
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Maria Svetlichnaia von der DIHK gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 030 20308-2205 beziehungsweise per Mail unter der Adresse emas@dihk.de.
Die detaillierte Ausschreibung ist online abrufbar.
Die detaillierte Ausschreibung ist online abrufbar.
Energie-Scouts-Durchgang 2025
Am 16. Januar 2025 startete der aktuelle Durchgang.
Die von der Handelskammer organisierte Qualifizierung “Energie-Scouts” befähigt Azubis dazu in ihren Betrieben Energieeinsparpotenziale zu erkennen und zu heben.
Dieses Mal sind 16 Auzibis aus sieben Unternehmen am Start. Ausbildungsberufe, wie zum Beispiel Kauf- und Industrieleute, Chemiekant, Hotelfachfrau und Mechatroniker sind dabei. Die Workshops beschäftigen sich thematisch mit Grundlagen zur Energieeffizienz, energierelevanten Prozessen und Anwendungen im Unternehmen, der Kommunikation der neuen Funktion der Azubis als Energie-Scout im Unternehmen, der Motivation von Kollegen zur Energieeinsparung sowie einer Einführung in die Projektarbeit.
Nach den Workshops wird ein mehrwöchiger Zeitraum eingeplant, in dem die Azubis in Abstimmung mit ihrer Ausbildungsbetreuung im eigenen Betrieb ein Energieeffizienzprojekt konzipieren und durchführen.
Am 23. Mai, von 9 bis 13 Uhr, findet die öffentliche Veranstaltung statt, wo die Azubis ihre Projekte vorstellen werden. Anmeldungen sind ab 19. Mai möglich, da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung stehen.
Bei Interesse gerne melden!
ingo.lumbeck@hk24.de, 040 36138933
ingo.lumbeck@hk24.de, 040 36138933
CO₂-Aussteigerprogramm 2025
Steigende Energiekosten und die CO₂-Bilanzierung sind für viele Unternehmen in den letzten Jahren in den Fokus gerückt. Sie möchten Ihr Unternehmen klimafreundlich ausrichten und wollen Kunden- und Lieferantenanfragen gerecht werden? Durch die Teilnahme an dem Workshop “CO₂-Aussteigerprogramm” haben Sie die Möglichkeit Ihre eigene CO₂-Bilanzierung zu erstellen.
Gruppengröße: 8 bis 12 Personen. Frühster Start Mai 2025.
Bei Interesse bitte melden:
Handelskammer Hamburg
Team Industrie, Energie, Umwelt
umweltberatung@hk24.de
Bei Interesse bitte melden:
Handelskammer Hamburg
Team Industrie, Energie, Umwelt
umweltberatung@hk24.de
Neue Förderung für Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen
Die Förderung ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Sie ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird in Form eines Wettbewerbs ausgelost. Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Die Anträge für geplante Energieeffizienz-Projekte können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 20 Millionen Euro je Projekt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
KfW-Förderung klimafreundlicher Aktivitäten (293)
Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
In den Modulen A bis G werden zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert:
Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Anlagen zur CO₂-armen Bereitstellung von Strom und Wärme, Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird und datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.
Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Anlagen zur CO₂-armen Bereitstellung von Strom und Wärme, Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird und datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.
Förderkonditionen
- Förderkredit ab 2,14 Prozent effektivem Jahreszins
- bis zu 25 Millionen Euro Kreditbetrag
- für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
- für Unternehmen und Freiberufler
Alle Infos finden Sie auf den Seiten der KfW.
Neue Plattform vom DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) gestartet!
Um Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Umsetzung der #CSRD zu unterstützen, wurde der DNK entwickelt: Statt des bisherigen Berichtsstandards bekommen Unternehmen ein kostenloses, umfassendes Unterstützungsangebot, das den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung spürbar reduziert – bestehend aus DNK Sustainability Campus, DNK-Checkliste und DNK-Plattform.
“Klimaneutralität”, neuste Ausgabe WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS
In der 21. Ausgabe des Mittelstand-Digital Magazins WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS zeigen die Mittelstand-
Digital Zentren auf, wie digitale Technologien und innovative Ansätze kleine und mittlere Unternehmen auf dem
Weg zur Klimaneutralität unterstützen können.
Digital Zentren auf, wie digitale Technologien und innovative Ansätze kleine und mittlere Unternehmen auf dem
Weg zur Klimaneutralität unterstützen können.
Umfrageaufruf: “Sustainability Transformation Monitor“ (STM)
Der STM ist eine Studie, die die Nachhaltigkeitstransformation der deutschen Wirtschaft evidenzbasiert und über mehrere Jahre bis mindestens 2025 abbildet und begleitet. Start der Studie war im Jahr 2022. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Zusammenwirken von Real- und Finanzwirtschaft in der Transformation hin zu nachhaltigeren und damit widerstandsfähigeren Wirtschaftsstrukturen. Eine jährliche Publikation wird über die Ergebnisse berichten. Der Download der ersten Publikation, der STM23 (mit Daten aus dem Jahr 2022), ist möglich.
Um beim STM24 mitzumachen, nutzen Sie folgenden Link zur STM-Homepage. Unter diesem Link können Sie sich für den STM24 registrieren. Sie erhalten dann einen personalisierten Umfragelink. Die Bearbeitungszeit für den Fragebogen beläuft sich auf 15 bis 20 Minuten.
Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht
Die Mantelverordnung ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft. Seither greifen erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle. Aufgrund der Öffnungsklausel in der Bodenschutzverordnung können Länder jedoch abweichende Anforderungen an die Verfüllung festlegen.
Das Verordnungspaket kann beim Bundesanzeiger abgerufen werden.
E-Mobilität: Recht für Mieter und Wohneigentümer auf Ladepunkt in Kraft
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das BGB geändert und ermöglicht die vereinfachte Errichtung von Ladepunkten für Mieter und Wohneigentümer. Die Regelungen sind zum 1. Dezember in Kraft getreten.
Damit haben Wohnungseigentümer jetzt nach § 20 WEG das Recht, auch bauliche Veränderungen vorzunehmen, um an ihrem Stellplatz eine Ladesäule zu errichten. Die Kosten tragen sie selbst (§ 21). Zudem erhalten Mieter nach § 554 (1) BGB jetzt die Berechtigung bauliche Veränderungen zu verlangen, damit das Laden seines Elektrofahrzeugs ermöglicht wird. Die Veränderung muss dem Vermieter jedoch zumutbar sein.
Den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten der Bundesanzeiger Verlag GmbH.
Umweltfreundliche Beschaffung der Bundesländer
Das Umweltbundesamt hat aktualisierte jüngst seine Publikation “Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ und stellte diese zum kostenlosen Download bereit. Mit Stand April 2020 werden pro Bundesland die aktuell geltenden abfall- und vergaberechtlichen Regelungen zusammengestellt, die eine umweltfreundliche Beschaffung ermöglichen. Zu den vergaberechtlichen Regelungen zählen die Landesvergabegesetze und Richtlinien, Erlasse und Verwaltungsvorschriften zu diesem Thema. Auch die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung UVgO, die ihrerseits eine umweltfreundliche Beschaffung fördert (§ 2 Absatz 3 UVgO), wird länderspezifisch dargestellt. Hinweise auf weitere landesrechtliche Regelungen, die in Verbindung mit der umweltfreundlichen Beschaffung stehen, runden die Textsammlung ab.
Merkblatt und Preisrechner zu CO2-Bepreisung
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt der IHK-Organisation. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 828 KB) regelmäßig aktualisiert.
Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt.