Innovation & Umwelt

Umwelt- und Energienachrichten

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Mit dem “EcoPost”-Newsletter hält Sie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) über Wissenswertes rund um Umwelt, Energie, Klima und Rohstoffe auf dem Laufenden.

Webinar - Neuigkeiten im Verpackungsgesetz 2025 in Portugal

22. Januar 2025 von 10 bis 11 Uhr.

Dem portugiesischen Gesetz nach müssen Unternehmen, die außerhalb Portugals ansässig sind und Produkte direkt an Endverbraucher in Portugal verkaufen (B2B & B2C), wie zum Beispiel durch Onlinehandel, einen Bevollmächtigten benennen. Die AHK Portugal, in Zusammenarbeit mit Ihrem Mitgliedsunternehmen "Ponto Verde Serviços", laden Sie herzlich zum Webinar "Neuigkeiten im Verpackungsgesetz 2025 in Portugal" ein. Sie erhalten Informationen über Ihre Pflichten und erfahren, wie "Ponto Verde Serviços" Ihr Unternehmen in diesem Zusammenhang unterstützen kann. "Ponto Verde Serviços" ist ein Beratungsunternehmen im Bereich Nachhaltigkeit und in Portugal als Bevollmächtigter tätig.
Das Webinar ist kostenlos und wird in englischer Sprache stattfinden.

Digitales Förderfrühstück: Grüne Innovationspotenziale entdecken und heben

12. Dezember 2024 von 10 bis 11:30 Uhr.

Kick-Off zum 4. Förderaufruf Green Potential Screening (Programm PROFI Umwelt) zur Unterstützung von Unternehmen für die Entdeckung von grünen Innovationspotenzialen. Der Klimawandel ist eine der drängendsten Herausforderungen der Gegenwart. Daher ist Handeln gefragt – durch innovative Ideen für einen aktiven Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen und zum Schutz unserer Umwelt. Gemeinsam möchten wir diesen Weg mit Hamburger Unternehmen gehen und Sie über Fördermöglichkeiten informieren. Damit Unternehmerinnen und Unternehmer direkt von Hinweisen für die Beantragung von Fördermitteln profitieren und sich darüber hinaus mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern austauschen können, bieten IFB und UmweltPartnerschaft Hamburg das Förderfrühstück an.

12. Energie-Scouts-Durchgang startet im Januar 2025

Am 16. Januar 2025 startet der nächste Durchgang.

Die von der Handelskammer organisierte Qualifizierung “Energie-Scouts” befähigt Azubis dazu in ihren Betrieben Energieeinsparpotenziale zu erkennen und zu heben.
Die Workshops beschäftigen sich thematisch mit Grundlagen zur Energieeffizienz, energierelevanten Prozessen und Anwendungen im Unternehmen, der Kommunikation der neuen Funktion der Azubis als Energie-Scout im Unternehmen, der Motivation von Kollegen zur Energieeinsparung sowie einer Einführung in die Projektarbeit.
Nach den Workshops wird ein mehrwöchiger Zeitraum eingeplant, in dem die Azubis in Abstimmung mit ihrer Ausbildungsbetreuung im eigenen Betrieb ein Energieeffizienzprojekt konzipieren und durchführen.

Freiwilliger Emissionszertifikate-Handel als Instrument des internen Nachhaltigkeitsmanagements für KMU

Nach dem erfolgreichen Webinarstart in 2023 veranstaltet die Servicestelle WirtschaftsWandel Hessen im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums am Freitag, 22. November 2024 erneut ein kostenfreies Webinar zu dem Thema "Freiwilliger Emissionszertifikate-Handel“.
Hierbei können Unternehmen in dem knapp zweistündigen Webinar Informationen für den Einstieg in den Emissionshandel erhalten. Der Fokus liegt dabei auf den rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen, der Auswahl und dem Erwerb von CO₂-Zertifikaten, den Qualitätsunterschieden und der Preisentwicklung im CO₂-Zertifikatehandel sowie der Findung von Strategien zur Kompensation und Erreichung von Klimaneutralität.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung.

Neue Förderung für Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen

Die Förderung ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Sie ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird in Form eines Wettbewerbs ausgelost. Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Die Anträge für geplante Energieeffizienz-Projekte können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 20 Millionen Euro je Projekt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Umfrage ”Circular Economy in Ihrem Unternehmen”

Auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen, klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft für Unternehmen.
Die UmweltPartnerschaft Hamburg hat Ende 2023 den "Fachkreis Circular Economy“ für Hamburger Unternehmen ins Leben gerufen.
Um die Themen an den Bedürfnissen von Unternehmen auszurichten, die sie am meisten beschäftigen, bittet die UmweltPartnerschaft um Teilnahme an dieser Umfrage.
Nehmen Sie sich einige wenige Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten, damit diese wichtigen Themen für Hamburger Unternehmen noch besser angegangen und begleitet werden können.
Geben Sie diese Umfrage gerne auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter.
Hier gelangen Sie zur Umfrage.

CO₂-Aussteigerprogramm Herbst 2024 ab 10. September 2024

Steigende Energiekosten und die CO₂-Bilanzierung sind für viele Unternehmen in den letzten Jahren in den Fokus gerückt. Sie möchten Ihr Unternehmen klimaneutral ausrichten und wollen Kunden- und Lieferantenanfragen gerecht werden? Mit dem CO₂-Aussteigerprogramm können Sie sich einen Überblick über den CO₂-Fußabdruck in Ihrem Unternehmen verschaffen.
Veranstaltungsort:
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Anmeldung und weitere Informationen

KfW-Förderung klimafreundlicher Aktivitäten (293)

Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zins­günstigen Darlehen Investitionen in Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nach­haltiges Wirtschaften.
In den Modulen A bis G werden zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert:
Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien, Anlagen zur CO₂-armen Bereitstellung von Strom und Wärme, Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen wird und datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgas­emissionen.

Förderkonditionen

  • Förderkredit ab 2,22 Prozent effektivem Jahreszins
  • bis zu 25 Millionen Euro Kreditbetrag
  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • für Unternehmen und Freiberufler
Alle Infos finden Sie auf den Seiten der KfW.

“Klimaneutralität”, neuste Ausgabe WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS

In der 21. Ausgabe des Mittelstand-Digital Magazins WISSENSCHAFT TRIFFT PRAXIS zeigen die Mittelstand-
Digital Zentren auf, wie digitale Technologien und innovative Ansätze kleine und mittlere Unternehmen auf dem
Weg zur Klimaneutralität unterstützen können.

Circular Business Design Track Hamburg

Erfolgversprechendes Workshop-Angebot für KMU in Hamburg

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) bietet mir Circo ein neues Unterstützungsangebot zur Entwicklung von konkreten Produkten und Geschäftsmodellen für Betriebe an.
CIRCO, eine innovative Workshop-Methode aus den Niederlanden, hat sich als wirksames Werkzeug für Unternehmen erwiesen, um zirkuläre Produkte und Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche die Umwelt und das Klima entlasten.
Dieses Jahr bietet die BUKEA die Methodik in zwei Durchgängen á drei Workshops an. Für weitere Informationen schauen Sie gern auf die Webseite der UmweltPartnerschaft.
Interessierte Unternehmen können sich bei Laura Welle (NachhaltigeWirtschaft@bukea.hamburg.de) melden.

Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Zum 1. Januar 2024 treten zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, die Unternehmen beachten müssen. Weitere kommen im späteren Jahresverlauf dazu. Die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern (Arbeitswelt, Digitales, Finanzen und Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel und Gastgewerbe, Internationales, Umwelt und Energie, Verkehr) sortiert, für Sie zusammengestellt und ergänzen den Überblick fortlaufend.

Umfrageaufruf: “Sustainability Transformation Monitor“ (STM)

Der STM ist eine Studie, die die Nachhaltigkeitstransformation der deutschen Wirtschaft evidenzbasiert und über mehrere Jahre bis mindestens 2025 abbildet und begleitet. Start der Studie war im Jahr 2022. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Zusammenwirken von Real- und Finanzwirtschaft in der Transformation hin zu nachhaltigeren und damit widerstandsfähigeren Wirtschaftsstrukturen. Eine jährliche Publikation wird über die Ergebnisse berichten. Der Download der ersten Publikation, der STM23 (mit Daten aus dem Jahr 2022), ist möglich.
Um beim STM24 mitzumachen, nutzen Sie folgenden Link zur STM-Homepage. Unter diesem Link können Sie sich für den STM24 registrieren. Sie erhalten dann einen personalisierten Umfragelink. Die Bearbeitungszeit für den Fragebogen beläuft sich auf 15 bis 20 Minuten.

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht

Die Mantelverordnung ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft. Seither greifen erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle. Aufgrund der Öffnungsklausel in der Bodenschutzverordnung können Länder jedoch abweichende Anforderungen an die Verfüllung festlegen.
Das Verordnungspaket kann beim Bundesanzeiger abgerufen werden.

E-Mobilität: Recht für Mieter und Wohneigentümer auf Ladepunkt in Kraft

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das BGB geändert und ermöglicht die vereinfachte Errichtung von Ladepunkten für Mieter und Wohneigentümer. Die Regelungen sind zum 1. Dezember in Kraft getreten.
Damit haben Wohnungseigentümer jetzt nach § 20 WEG das Recht, auch bauliche Veränderungen vorzunehmen, um an ihrem Stellplatz eine Ladesäule zu errichten. Die Kosten tragen sie selbst (§ 21). Zudem erhalten Mieter nach § 554 (1) BGB jetzt die Berechtigung bauliche Veränderungen zu verlangen, damit das Laden seines Elektrofahrzeugs ermöglicht wird. Die Veränderung muss dem Vermieter jedoch zumutbar sein.
Den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten der Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Umweltfreundliche Beschaffung der Bundesländer

Das Umweltbundesamt hat aktualisierte jüngst seine Publikation “Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ und stellte diese zum kostenlosen Download bereit. Mit Stand April 2020 werden pro Bundesland die aktuell geltenden abfall- und ver­gaberechtlichen Regelungen zusammengestellt, die eine umweltfreundliche Beschaffung ermöglichen. Zu den vergaberechtlichen Regelungen zählen die Landesvergabegesetze und Richtlinien, Erlasse und Verwaltungsvorschriften zu diesem Thema. Auch die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung UVgO, die ihrerseits eine umweltfreundliche Beschaffung fördert (§ 2 Absatz 3 UVgO), wird länderspezifisch dargestellt. Hinweise auf weitere landesrechtliche Regelungen, die in Verbindung mit der umweltfreundlichen Beschaffung stehen, runden die Textsammlung ab.

Merkblatt und Preisrechner zu CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt. Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen.
Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt der IHK-Organisation. Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 828 KB) regelmäßig aktualisiert.
Das Klimaschutzpaket sieht vor, CO2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden ab 2021 zu bepreisen. Im Gegenzug soll die EEG-Umlage abgesenkt werden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das in Ihrem Unternehmen finanziell auswirkt.