Existenzgründung

Gründung eines Verlages

Welche gewerberechtlichen Aspekte Sie bei einer Gründung beachten müssen:
Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit - ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (z.B. bei Betriebsverlagerung) - bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Bezirks- oder Ortsamt oder in unserer Handelskammer anmelden. Sie benötigen keine Zulassung.
Wissenswertes, wenn Sie einen Verlag gründen wollen:
ISBN für Bücher
Die "International Standard Book Number" (ISBN) macht als kurzes und eindeutiges Identifikationsmerkmal jedes Buch aber auch andere Veröffentlichungen mit redaktionellem Anteil, wie beispielsweise Multimedia-Produkten und Software unverwechselbar. Sie begleitet das Verlagserzeugnis von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung der Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN setzt sich aus einer vierteiligen Zahlenkombination zusammen und wird bei der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH beantragt.
ISSN für Zeitschriften und Zeitungen
Die "International Standard Serial Number" (ISSN) dient der Titelidentifizierung von sogenannten fortlaufenden Sammelwerken, d.h. von Veröffentlichungen, die keinen von vornherein geplanten Abschluss haben und in aufeinander folgenden Teilen (Hefte, Bände, Jahrgänge) erscheinen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Zeitschriften, Zeitungen und Schriftreihen. Die ISSN ist eine achtstellige Zahl, die bei der Deutschen National Bibliothek angefordert werden kann (kostenfrei). Eine Beantragungspflicht besteht nicht.
VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher
Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das "Verzeichnis lieferbarer Bücher" (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten bei der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH Titelmeldeformulare abfordern, damit Ihre Veröffentlichungen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nahezu alle Buchhandlungen und Großhändler verfügen über das VLB, das auf CD oder online verfügbar ist.
Autorenvertrag
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autoren einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt. Ein entsprechender Normvertrag kann beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angefordert werden.
Titelschutz/Titelschutz-Anzeige
Eine wesentliche Rolle bei der Verlagstätigkeit spielt der Titelschutz. Werktitel sind nach dem Markengesetz geschützt. Der Schutz umfasst identische und auch ähnliche Titel, die zu einer Verwechslungsgefahr führen kann. Die sorgfältige Recherche nach bestehenden Titeln ist daher unerlässlich, um eine mögliche Titelrechtsverletzung zu vermeiden. Hierfür empfiehlt sich eine Recherche im Nachschlagewerk "STAMM - Leitfaden durch Presse und Werbung".
Tipp: Die genannten Gesetzestexte und die angegebene Literatur können Sie in der Commerzbibliothek der Handelskammer einsehen und ausleihen. Mitglieder erhalten diesen Service kostenlos! Nähere Informationen und Öffnungszeiten finden Sie hier

Zur Überprüfung, ob ein gewählter Buch-Titel noch frei ist, empfiehlt sich eine entsprechende Anfrage bei der Deutschen Bibliothek. Eine Reche mit rechtssicherer Auskunft ist gebührenpflichtig über ein bibliografisches Auskunftsbüro möglich oder – sofern eine Mitgliedschaft besteht – über den Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Ergibt die Recherche, dass der von Ihnen gewählte Titel noch frei ist, können Sie eine sogenannte Titelschutz-Anzeige ("Unter Hinweis auf § 5 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für ...") schalten. Eine Titelschutz-Anzeige erfolgt dann in aller Regel im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel.
Förderhilfen
Richtlinien und Informationen zu öffentlichen Finanzierungshilfen des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten Sie bei unserer Handelskammer.
Gesetze
Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:
  • Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Hamburgisches Pressegesetz (HmbPresseG).
Literatur:
  • Plenz, Ralf: Wie mache ich mich mit einem Verlag selbständig? Verlag Norman Rentrop
  • Heinold, Wolfgang Ehrhardt: Bücher und Büchermacher. Hüthig Verlagsgemeinschaft
  • Löffler, Martin, Ricker, Reinhart: Handbuch des Presserechts. Beck-Verlag
  • Hubmann, Heinrich: Urheber- und Verlagsrecht. Beck-Verlag.