Güterkraftverkehr
Für die Gründung eines Transportunternehmens mit eigenem Fuhrpark benötigen Sie keine Genehmigung, wenn Sie nur kleine Kraftfahrzeuge einsetzen. Möchten Sie aber Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen einsetzen oder aber internationale Transporte mit Fahrzeugen durchführen, die 2,5 t aber nicht 3,5 t überschreiten, dann ist die Tätigkeit genehmigungspflichtig. Eingehende Informationen erhalten Sie hier.