Existenzgründung

Gründung im Krankentransport

Das Hamburgische Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) vom 30. Oktober 2019 regelt in Hamburg die Notfallrettung und den Krankentransport. Privaten Unternehmern ist es möglich, Krankentransport mit einer Genehmigung nach § 19 Absatz 2 Hamburgisches Rettungsdienstgesetz (HmbRDG) zu betreiben. In Hamburg ist die Zahl der Genehmigungen aktuell nicht kontingentiert.

Welche Voraussetzungen sind für eine Gründung zu erfüllen?

Für die Gründung eines Unternehmens im Krankentransport benötigen Sie eine Genehmigung. Entsprechend dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz in Verbindung mit der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) müssen Sie hierfür Folgendes nachweisen:
  • Ihre fachliche Eignung
  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und
  • Ihre persönliche Zuverlässigkeit.

Wie wird die fachliche Eignung nachgewiesen?

Ihre fachliche Eignung belegen Sie in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer.
Die Handelskammer Hamburg bietet die Fachkundeprüfung “Notfallrettung und Krankentransport” an. Informationen dazu finden Sie hier.

Wie wird die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen?

Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen ein Mindest-Eigenkapital. Für das erste Fahrzeug, das Sie einsetzen, müssen Sie mindestens 2.250 € und für jedes weitere Fahrzeug 1.250 € nachweisen.
Für den Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit benötigen Sie:
  • die Eigenkapitalbescheinigung, die von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Ihrer Hausbank ausgestellt worden ist, oder eine Vermögensübersicht, die von diesen bestätigt worden ist
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrem zuständigen Finanzamt
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg, Tel.: 040/3980-0
    und/oder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 35-37, 22089 Hamburg, Tel: 040/20207-0
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen, bei denen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert sind

Wie wird die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen?

Für den Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit benötigen Sie:
  • ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) nach § 30 Abs. 5 BZRG für die Unternehmerin bzw. den Unternehmerin und (gegebenenfalls) für die „zur Führung der Geschäfte bestellten Person“, das direkt an die Behörde für Inneres und Sport, Feuerwehr geschickt wird
  • eine formlose, schriftliche Bestätigung, dass kein gerichtliches bzw. staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO). Es muss, wie das Führungszeugnis direkt an die Behörde für Inneres und Sport, Feuerwehr geschickt werden
Die Behörde für Inneres und Sport, Feuerwehr Hamburg - Sachgebiet F0124 als Genehmigungsbehörde kann von Ihnen außerdem Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Registerauszüge von all jenen Stellen verlangen, von denen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften registriert werden. Sie kann diese auch mit Ihrem Einverständnis dort anfordern.

Wo können Sie die Genehmigung beantragen?

Haben Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wenden Sie sich zur Beantragung der Genehmigung bitte persönlich an die
Behörde für Inneres und Sport
Feuerwehr Hamburg
Einsatzabteilung – Träger Rettungsdienst
Genehmigungsverfahren und Aufsicht Krankentransport
Wendenstraße 251
20537 Hamburg
Telefon: 040 42851-4886
E-Mail: F02321@feuerwehr.hamburg.de
Hinweis: Darüber hinaus müssen Sie Ihr Gewerbe nach Erteilung der Genehmigung bei Ihrem zuständigen Orts- oder Bezirksamt oder bei uns in der Handelskammer Hamburg anmelden.
Für weitere Informationen über eine Tätigkeit im Krankentransport steht Ihnen in Hamburg auch der folgende Verband zur Verfügung:
BKS-Landesverband Ham­burg e.V.
Tonn­dor­fer Weg 19
22149 Ham­burg
www.bks-hamburg.com