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Digitales Berichtsheft

Tages- und Wochenberichte verfassen, einreichen, sichten und freizeichnen – mit dem Digitalen Berichtsheft geht das ganz einfach und ohne Medienbruch. 
Gute Nachricht
Das Digitale Berichtsheft steht jetzt nach dem Ausfall wieder zur Verfügung.
Für die Nacherfassung der Berichtsheft-Einträge gibt es drei Alternativen

Welche Funktionen hat das Digitale Berichtsheft?

  • Führen des Berichtshefts auf Tages- und Wochenbasis in Stichpunkt- oder Freitextform
  • Online-Einreichung von Berichtsheftwochen an den/die Ausbilder/in zur Kontrolle und Freizeichnung
  • Anhänge und Kommentare zu den Berichtshefteintragungen
  • Integrierte Dialogfunktion für Ausbildende und Auszubildende
  • Grafisches Tracking des Ausbildungsfortschritts für Ausbildende und Auszubildende
  • Export des Berichtsheftes als pdf-Datei (z.B. für die Prüfungsanmeldung)
  • Optimierte Nutzung am PC, dem Tablet und dem Smartphone

Erklärvideo

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Für wen ist das Digitale Berichtsheft geeignet?

Das Digitale Berichtsheft ist für alle IHK-Ausbildungsberufe entwickelt und ist die erste Anwendung innerhalb des bundesweiten Serviceportals Bildung. Es steht allen Ausbildungsunternehmen unserer Handelskammer zur Verfügung. Alle offiziellen Berufsbilder sind erfasst und werden vom System unterstützt. Die Berichtsheftführung für die Umschulung ist mit diesem Tool (derzeit) nicht möglich. 

Wie registriere ich unser Ausbildungsunternehmen für das Digitale Berichtsheft?

In 5  Schritten können Sie als Ausbildungsverantwortliche/r die Nutzung des Digitalen Berichtshefts innerhalb Ihres Unternehmens vorbereiten:
  1. Legen Sie zunächst Ihr persönliches Nutzerkonto unter meine.ihk.de/ an.
  2. Neues Unternehmen anlegen.
    Haben Sie Ihr persönliches Nutzerkonto erfolgreich angelegt, müssen Sie nun für die Nutzung des Digitalen Berichtsheftes zusätzlich Ihr Unternehmen registrieren. 
    Hinweis: Diese erstmalige Unternehmensregistrierung ist technisch zwingend erforderlich! Dies gilt auch, falls Sie bereits für andere Online-Portale innerhalb unserer Handelskammer Unternehmenszugänge besitzen.

    Dafür nehmen Sie bitte folgende Schritte vor:
    1. Loggen Sie sich über meine.ihk.de mit Ihrem Nutzerkonto ein.
    2. Wählen Sie unter dem Bereich „Funktionen“ die Kachel „Neues Unternehmen anlegen“ aus und geben die Unternehmensdaten ein. Für eine eindeutige Zuordnung ist es wichtig, dass Sie unbedingt die offizielle Firmenbezeichnung des Ausbildungsbetriebes eintragen. 
    3. Durch Absenden des Formulars wird der Registrierungsantrag an uns zur Prüfung übermittelt.
      Hinweis: Es können von uns nur solche Unternehmen freigeben werden, die in unserer Handelskammer den Status “anerkannter Ausbildungsbetrieb” besitzen. 
  3. Zugangsdaten abwarten
    Der Ausbildungsbetrieb erhält an die allgemeine Unternehmensadresse postalisch ein Schreiben von uns mit dem Aktivierungskennwort.
    Hinweis: Falls der Brief mal nicht ankommt, kann man in meine.ihk.de einfach “neues Unternehmenspasswort anfordern” auswählen. Dadurch wird der Brief erneut verschickt. 
  4. Unternehmen aktivieren und Auszubildende sowie Ausbilder/innen freischalten
    Wenn Ihnen die Zugangsdaten vorliegen, melden Sie sich erneut unter meine.ihk.de an und wählen im Bereich „Funktionen“ die Kachel „Unternehmen aktivieren“ aus. Geben Sie in der Eingabemaske neben dem postalisch übermittelten Aktivierungskennwort Ihre Unternehmens-Mitgliedsnummer sowie unsere Kammernummer (131) ein. Nach Klick auf „Aktivieren“ ist die Unternehmensregistrierung abgeschlossen. Sie haben dadurch automatisch die Rolle des/der Unternehmens-Administrators/in. Mit dieser Rolle haben Sie nun die Möglichkeit weitere Nutzer einzuladen, sich ebenfalls zu registrieren, und ihnen die entsprechenden Nutzerrollen (Ausbildungsadministrator/in, Azubi, Ausbilder/in oder Ausbildungsbeauftragte/r) innerhalb des Serviceportals Bildung zuzuweisen. Denken Sie daran, sich selbst ebenfalls die notwendigen Nutzerrollen (Ausbildungs-Administrator/in und ggf. Ausbilder/in) zu geben. 
    Hinweis: Ausbilder/in und Azubis müssen bei der Registrierung unbedingt auf die exakte Namensübereinstimmung mit den bei der Handelskammer vorliegenden Daten achten. Wenn man also z.B. im Ausbildungsvertrag zwei Vornamen angegeben hat, muss man sich auch bei meine.ihk.de mit beiden Vornamen registrieren. Auch Umlaute (ä, ö, ü) dürfen nicht verändert werden.
  5. Das Digitale Berichtsheft über die Website des Serviceportals Bildung bildung.ihk.de nutzen.
    Hinweis 1:
    Azubis und Ausbilder/innen müssen bei der erstmaligen Anmeldung im Serviceportal Bildung ihre persönliche Ident-Nummer bei der Handelskammer angeben. Azubis finden diese Nummer auf der Eintragungsbestätigung, die sie von der Handelskammer erhalten haben; Ausbilder/innen finden ihre Nummer in der “Ausbilderübersicht”, die jeder Ausbildungsbetrieb von der Handelskammer automatisch erhält. 
    Hinweis 2: Jede Person muss sich mindestens einmal im Serviceportal Bildung (bildung.ihk.de) angemeldet haben, damit Azubis, Ausbilder/innen und Ausbildungsbeauftragte innerhalb der Anwendung einander korrekt zugeordnet werden können
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Anleitungen