Fachliche Eignung

Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagen: Fachkundeprüfung

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr durchführen oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr anbieten möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Genehmigungsbehörde in Hamburg ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Verkehrsgewerbeaufsicht, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg.
Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis Ihrer fachlichen Eignung. Dieser erfolgt in der Regel über eine Prüfung bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Der Ort der Prüfung richtet sich nach dem Wohnsitz des Prüflings, so dass die Handelskammer Hamburg nur denjenigen Personen die Prüfung abnehmen kann, die mit erstem Wohnsitz in Hamburg gemeldet sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen. Hierfür ist zunächst abzustimmen, ob eine Prüfung in dem anderen Kammerbezirk grundsätzlich in Frage kommt. Anschließend ist bei der eigentlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ein Antrag auf Freistellung zu stellen. Weitere Gründungsvoraussetzungen finden Sie unter der Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen und Mietwagen - Handelskammer Hamburg (ihk.de) oder Dokumentnummer 27759 in unserem Merkblatt „Existenzgründung Straßenpersonenverkehr".

I. Welche Prüfungsanforderungen bestehen

Die Gesamtprüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils maximal erreichbaren Punkte liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die Dauer der schriftlichen Prüfungsteile beträgt jeweils zwei Stunden und der mündliche Prüfungsteil je Prüfling ca. 30 Minuten. Eine Zulassung zur mündlichen Prüfung kann nur dann erfolgen, wenn mit beiden schriftlichen Prüfungsteilen jeweils mindestens 50 Prozent der Punkte erzielt wurden, die maximal zu erreichen sind. Ein Prüfling wird dagegen von der mündlichen Prüfung befreit, wenn die für das Bestehen der Prüfung erforderliche Punktzahl bereits mit den beiden schriftlichen Prüfungsteilen erzielt wurden (dies entspricht 80% der mit beiden schriftlichen Teilen maximal erreichbaren Punkte).

Die Prüfung umfasst die folgenden Sachgebiete:
Recht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Grundzüge des Gewerberechts
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungspreise und -bedingungen
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs
  • Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Telematik
Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen für den Straßenpersonenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der EU
  • Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedstaaten
Weitergehende Hinweise und Informationen zu den jeweiligen Sachgebieten finden Sie in dem Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern, der Ihnen im Downloadbereich zum Herunterladen zur Verfügung steht.

II. Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Schulungspflicht, so dass es Ihnen freigestellt ist, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Im Buchhandel ist einschlägige Fachliteratur zu beziehen, die die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Inhalt hat. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Schulungsveranstaltern, die vorbereitende Kurse anbieten. Die Schulungsanbieter bedürfen keiner Zulassung bzw. Anerkennung durch eine Behörde oder eine andere offizielle Institution und führen die Kurse in eigener Verantwortung durch. Es gibt verschiedene Kursanbieter, die Sie im Internet finden, beispielsweise über das WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation.

III. Anmeldung und Termine

Anmeldung

Hier finden Sie unsere Onlineanmeldung .

Prüfungstermine

  • 31. Januar schriftlicher Teil / 14. Februar mündlicher Teil
  • 26. März schriftlicher Teil / 10. April mündlicher Teil
  • 17. Juli schriftlicher Teil / 31. Juli mündlicher Teil
  • 11. September schriftlicher Teil / 23. September mündlicher Teil
  • 19. November schriftlicher Teil / 27. November mündlicher Teil
Termine, die in unserer Online-Anmeldung nicht mehr angezeigt werden, sind leider bereits ausgebucht. Eine Anmeldung für diese Termine ist dann nicht mehr möglich. Durch eventuelle Stornierungen können jedoch einzelne Prüfungsplätze wieder frei werden, wodurch diese dann auch wieder online für die Anmeldung zur Verfügung stehen. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick in das Online-Buchungsportal.
Wählen Sie bitte Ihren Wunschtermin aus und melden sich verbindlich an. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst dann, wenn Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden ausgeführt haben, ist Ihre Registrierung für den entsprechenden Wunschtermin abgeschlossen. Bei einer Überschreitung der 24 Stunden-Frist wird der ausgewählte Termin wieder freigegeben und anderen Interessenten zur Auswahl zur Verfügung gestellt.
Im weiteren Verlauf erfolgt eine Prüfung Ihres Antrags durch unsere Handelskammer. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags teilen wir Ihnen sodann per E-Mail mit.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist. Weiterhin ist zu beachten, dass der konkrete Termin von unserer Handelskammer erst mit der schriftlichen Einladung bestätigt wird. Die Einladung nebst weiterer Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 250 Euro und wird Ihnen nach der Zuteilung eines Prüfungstermins in Rechnung gestellt. Sollte die Gebühr nicht Ihnen sondern einer Dritten Person berechnet werden, teilen Sie uns dies bitte im Wege einer Kostenübernahmeerklärung dieses abweichenden Rechnungsempfängers mit.