Fachliche Eignung

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Personen, die eine selbstständige Tätigkeit im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs nach § 1 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz aufnehmen möchten, müssen u.a. ihre fachliche Eignung nachweisen. (Die weiteren Voraussetzungen finden Sie in unserem Informationsblatt "Existenzgründung im Güterkraftverkehr").
Der Eignungsnachweis wird in der Regel durch eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer geführt. Der Ort der Prüfung richtet sich nach dem Wohnsitz des Prüflings, so dass die Handelskammer Hamburg nur denjenigen Personen die Prüfung abnehmen kann, die auch in Hamburg wohnhaft sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen. Hierfür ist zunächst abzustimmen, ob eine Prüfung in dem anderen Kammerbezirk grundsätzlich in Frage kommt. Anschließend ist bei der eigentlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ein Antrag auf Freistellung zu stellen.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen, für deren Bearbeitung Ihnen jeweils zwei Stunden zur Verfügung stehen. Je nach Ergebnis der schriftlichen Prüfung kann sich hieran zusätzlich noch ein mündlicher Prüfungsteil anschließen.
Die Gesamtprüfung wird getrennt nach schriftlicher und mündlicher Prüfung an zwei Tagen durchgeführt und umfasst folgende Sachgebiete:
1. Recht
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut- und Abfalltransport
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht einschließlich Beförderungsbedingungen und -dokumente, Spedition
  • Steuerrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Kalkulation und Beförderungspreise
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing.
3. Technische Normen und technischer Betrieb
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Ladungssicherungsmittel
  • Beförderung von gefährlichen Gütern und Abfällen
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Telematik
4. Straßenverkehrssicherheit
  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen, Arbeitsschutz
  • Verkehrssicherheit, Regeln für die Ladungssicherung
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie zwischen der EU und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten - Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Tipp: Weitergehende Hinweise und Informationen zu den jeweiligen Sachgebieten finden Sie in dem Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB).

Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Schulungspflicht, so dass es Ihnen freigestellt ist, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Im Buchhandel ist einschlägige Fachliteratur zu beziehen, die die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Inhalt hat. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Schulungsveranstaltern, die entsprechende Vorbereitungskurse anbieten. Die Schulungsanbieter bedürfen keiner Zulassung bzw. Anerkennung durch eine Behörde oder eine andere offizielle Institution und führen die Kurse in eigener Verantwortung durch. Es gibt verschiedene Kursanbieter, die Sie im Internet finden, beispielsweise über das WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation.

Anmeldung

 Für die Auswahl unserer Termine steht Ihnen unsere Online-Anmeldung zur Verfügung. 

Prüfungstermine

  • 31. Januar schriftlicher Teil / 14. Februar mündlicher Teil
  • 26. März schriftlicher Teil / 10. April mündlicher Teil
  • 17. Juli schriftlicher Teil / 31. Juli mündlicher Teil
  • 11. September schriftlicher Teil / 23. September mündlicher Teil
  • 19. November schriftlicher Teil / 27. November mündlicher Teil
Termine, die in unserer Online-Anmeldung nicht mehr angezeigt werden, sind leider bereits ausgebucht. Eine Anmeldung für diese Termine ist dann nicht mehr möglich. Durch eventuelle Stornierungen können jedoch einzelne Prüfungsplätze wieder frei werden, wodurch diese dann auch wieder online für die Anmeldung zur Verfügung stehen. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick in das Online-Buchungsportal.
Wählen Sie bitte Ihren Wunschtermin aus und melden sich verbindlich an. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst dann, wenn Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden ausgeführt haben, ist Ihre Registrierung für den entsprechenden Wunschtermin abgeschlossen. Bei einer Überschreitung der 24 Stunden-Frist wird der ausgewählte Termin wieder freigegeben und anderen Interessenten zur Auswahl zur Verfügung gestellt.
Im weiteren Verlauf erfolgt eine Prüfung Ihres Antrags durch unsere Handelskammer. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags teilen wir Ihnen sodann per E-Mail mit.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist. Weiterhin ist zu beachten, dass der konkrete Termin von unserer Handelskammer erst mit der schriftlichen Einladung bestätigt wird. Die Einladung nebst weiterer Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin.
Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell 250 Euro. Sofern die Prüfungsgebühr nicht Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie dies bitte im Formular der Onlineanmeldung und laden Sie eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung dieses abweichenden Rechnungsempfängers hoch. Nur mit einer solchen Bestätigung kann Ihrem Wunsch entsprochen werden.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn möglich und kann ausschließlich schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erklärt werden. Wird diese Frist von 14 Tagen unterschritten, fällt die Prüfungsgebühr zu 50 Prozent an. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag selbst, ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu begleichen. Diese Bedingungen gelten als Verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.