Nr. 19299
Aus- und Weiterbildung

Sachkundeprüfungen und Fachkundeprüfungen

Zunehmend verlangt der Gesetzgeber für die selbständige Tätigkeit in bestimmten Wirtschaftszweigen den Nachweis einer besonderen Qualifikation von den Gewerbetreibenden. Dieser kann durch Ablegen einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer erbracht werden.