Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragte

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten (Sicherheitsberater) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen. 

Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Für die Aufnahme der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter müssen Sie im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises gemäß Paragraph 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) für die Verkehrsträger sein, auf die sich Ihr Aufgabengebiet erstreckt. Die Schulungsnachweise werden, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Regionale oder sonstige Zuständigkeitsabgrenzungen bestehen nicht. Sie können sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihrer Wahl wenden.

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Schulungsnachweises

Bei erstmaliger Ausstellung des Schulungsnachweises:
  • Nachweis der Teilnahme an einem von einer IHK anerkannten Grundlehrgang und
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Grundprüfung, die max. die Verkehrsträger einschließt, die der Grundlehrgang beinhaltet hat.
Bei Gültigkeitsverlängerung des Schulungsnachweises:
  • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises und
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Verlängerungsprüfung, die max. die Verkehrsträger einschließt, für die der gültige Schulungsnachweis vorliegt.
Die Voraussetzung für die Gültigkeitsverlängerung des Schulungsnachweises muss zwingend innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit des zu verlängernden Schulungsnachweises erbracht werden. Ausnahmen für Fristüberschreitungen sind nicht möglich. Werden die Voraussetzungen mehr als 12 Monate vor Ablauf des Schulungsnachweises erfüllt, so wird der Schulungsnachweis ab Datum der bestandenen Fortbildungsprüfung verlängert.
Die Schulungsnachweise werden mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt.

Prüfungstermine und Anmeldemöglichkeit der Gefahrgutbeauftragten

Die Handelskammer Hamburg bietet die Prüfung zur/zum Gefahrgutbeauftragten voraussichtlich an den folgenden Terminen an:

Prüfungstermine 2024

Juli 2024
25. Juli 2024
August 2024
29. August 2024
September 2024
Termin folgt
Oktober 2024
Termin folgt
November 2024
Termin folgt
Dezember 2024
Termin folgt
Die Prüfungstermine, an denen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können Sie in unserem Online-Portal einsehen und dort buchen. Bitte wählen Sie im Online-Portal Ihren gewünschten Prüfungstermin aus und melden sich verbindlich an. Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst dann, wenn Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden ausgeführt haben, ist Ihre Registrierung für den entsprechenden Wunschtermin abgeschlossen. Bei einer Überschreitung der 24 Stunden-Frist wird der ausgewählte Termin wieder freigegeben und wieder anderen Interessenten zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Anmeldefrist endet 3 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Im weiteren Verlauf erfolgt eine Prüfung Ihres Antrages durch unsere Handelskammer. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrages teilen wir Ihnen dann per E-Mail mit.
Wichtig! Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist. Weiterhin ist zu beachten, dass der konkrete Termin von unserer Handelskammer erst mit der schriftlichen Einladung bestätigt wird. Diese, nebst weiterer Informationen, erhalten Sie zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Sollte der Termin aus unvorhersehbaren Gründen ausnahmsweise von Ihrem Wunschtermin abweichen müssen, werden wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell 150 Euro. Sofern die Prüfungsgebühr nicht Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie dies bitte im Formular der Onlineanmeldung und laden Sie eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 40 KB) dieses abweichenden Rechnungsempfängers hoch. Nur mit einer solchen Bestätigung kann Ihrem Prüfungswunsch entsprochen werden.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn möglich und kann ausschließlich schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erklärt werden. Wird diese Frist von 14 Tagen unterschritten, fällt die Prüfungsgebühr zu 50 Prozent an. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag selbst, ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu begleichen. Diese Bedingungen gelten als verbindlich und werden mit Ihrer Anmeldung anerkannt.

Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können

Es gibt eine Vielzahl von Schulungsveranstaltern, die entsprechende Vorbereitungskurse anbieten. Die Schulungsanbieter bedürfen einer Zulassung bzw. Anerkennung einer Industrie- und Handelskammer. Die den Handelskammern bekannten Kursanbieter sind im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) erfasst. Dort ist eine Suchfunktion eingerichtet, mit der Sie über Postleitzahl und Abschluss / Prüfungsbezeichnung nach passenden Anbietern schauen können. Informationen über Kurstermine und die jeweiligen Konditionen erfahren Sie direkt bei den Anbietern.

Hinweise zur Prüfung

Grundprüfung
Die Handelskammer Hamburg setzt die Prüfungstermine nach Bedarf fest. Die Prüfung wird schriftlich in deutscher Sprache durchgeführt und dauert je nach Art und Umfang 50 bis 250 Minuten.  Als Hilfsmittel sind alle Rechtsvorschriften (zum Beispiel Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) in gedruckter Form sowie ein Taschenrechner zulässig. Sie müssen diese Hilfsmittel bitte selbst mitbringen. Elektronische Medien sind nicht zugelassen. Für die Anmeldung zur Prüfung benutzen Sie bitte den vorgegebenen Prüfungsantrag. Die erforderlichen Nachweise können Sie in Kopie beifügen; Sie müssen dann die Originale jedoch bei Prüfungsbeginn vorlegen. Sie werden nach Ihrer Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin - gegebenenfalls auch kurzfristig - eingeladen. Terminwünsche werden soweit möglich berücksichtigt. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der zur Zeit der Antragstellung gültigen Gebührenordnung der Handelskammer Hamburg. Sie beträgt zur Zeit 150 Euro (Gebührenordnung, Stand: 3. Dezember 2021) und muss von Ihnen nach Erhalt des Gebührenbescheides entrichtet werden. Die Prüfungsgebühr wird in der Regel auch fällig, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, gleichzeitig erhalten Sie die mit dem Antrag eingereichten Originale zurück. Bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme senden wir Ihnen mit gleicher Post den Schulungsnachweis zu.
Ergänzungsprüfung
Sie haben die Möglichkeit, nach erfolgreich bestandener Grundprüfung eines oder mehrerer Verkehrsträger eine Ergänzungsprüfung weiterer Verkehrsträger zu einem späteren Zeitpunkt zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass Sie an einem von einer IHK anerkannten Lehrgang für den/die entsprechenden Verkehrsträger teilgenommen haben.