Prüfungstermine

Berufskraftfahrerqualifikation

Erforderliche Kenntnisse für die Qualifikation

Nach der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung müssen betroffene Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr einen Nachweis darüber erbringen, dass sie über grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Themengebieten verfügen, die in der Anlage 1 dieser Verordnung aufgelistet sind. Die Verordnung nennt die folgenden drei Kenntnisbereiche:
  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Kenntnisbereichen? Welche konkreten Inhalte könnten Bestandteil einer Prüfung sein? Für welche Prüfungsart sind welche Kenntnisbereiche und Unterkenntnisbereiche relevant? Um diese Fragen zu beantworten, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowohl für den Personen- als auch für den Güterkraftverkehr sog. "Orientierungsrahmen" zusammengestellt. Sie konkretisieren die einzelnen Kenntnisbereiche, indem sie ihnen relevante Themengebiete zuordnen und aufzeigen, welche möglichen Prüfungsinhalte sich aus ihnen ergeben können.
Es stehen Ihnen zur Auswahl:
Die jeweiligen Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation werden aus einem Katalog von Fragen zu den drei Kenntnisbereichen zusammengestellt. Diesen Fragenkatalog stellt der DIHK sowohl für den Güterkraftverkehr als auch für den Personenverkehr auf seiner Homepage unter dem nachfolgenden Link zum Download bereit.

Prüfungstermine beschleunigte Grundqualifikation

An den nachfolgend genannten Tagen finden in der Handelskammer Hamburg theoretische Prüfungen für die beschleunigte Grundqualifikation im Personen- und Güterkraftverkehr voraussichtlich statt. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten. 
Prüfungstermine 2024
10. Januar
ausgebucht
24. Januar
ausgebucht
7. Februar
ausgebucht
21. Februar
ausgebucht
29. Februar (Zusatztermin)
ausgebucht
6. März
ausgebucht
3. April
ausgebucht
17. April
ausgebucht
29. Mai
ausgebucht
12. Juni
ausgebucht
19. Juni
ausgebucht
24. Juli
7. August
21. August
4. September
18. September
2. Oktober
23. Oktober
18. Dezember

Prüfungstermine Grundqualifikation

Termine für die Prüfung der Grundqualifikation stimmen Sie bitte individuell mit uns ab.

Anmeldung

Schulungsveranstalter, die ihre Teilnehmer gesammelt für die beschleunigte Grundqualifikation anmelden möchten, nutzen hierfür bitte eine spezielle Datei für die Gruppenanmeldung, die bei uns angefordert werden kann. 
Teilnehmer, die sich privat zur Prüfung anmelden möchten, sprechen mit uns bitte einen konkreten Termin ab, für den sie von uns sodann ein Anmeldeformular erhalten.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass die Prüfung grundsätzlich vor derjenigen Industrie- und Handelskammer abzulegen ist, in deren IHK-Bezirk Ihr Wohnsitz fällt. Sollten Sie außerhalb Hamburgs wohnhaft sein, können Sie die Prüfung lediglich dann in Hamburg ablegen, wenn die für Sie zuständige IHK ihr Einverständnis erklärt hat. Bitte klären Sie in einem solche Fall zunächst mit uns ab, ob die vorhandenen Kapazitäten eine Aufnahme zulassen. Erst wenn Sie von uns eine Zusage erhalten haben, kontaktieren Sie bitte Ihre IHK und beantragen eine Freistellung für die Prüfung vor unserer Handelskammer.
Wichtig! Nach erfolgter Anmeldung werden Sie von uns rechtzeitig zum beantragten oder nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen. Erst mit dieser Einladung gilt der Prüfungstermin als bestätigt.

Kosten

  • für die beschleunigte Grundqualifikation: 
    120 Euro für alle Formen (Regelprüfung, Prüfung der Umsteiger und Quereinsteiger) 
  • für die theoretische Prüfung der Grundqualifikation:
    260 Euro für alle Formen (Regelprüfung, Prüfung der Umsteiger und Quereinsteiger)
  • für die Praktische Prüfung der Grundqualifikation:
    1.400 Euro für die Regelprüfung sowie die Prüfung der Quereinsteiger und 1.200 Euro für die Prüfung der Umsteiger.

Musterprüfung

Hier stellen wir Ihnen diverse Musterprüfungen für die Berufskraftfahrerqualifikation zur Verfügung. Diese sind nicht identisch mit den Prüfungssätzen, die in den Prüfungen eingesetzt werden. Sie sollen Ihnen lediglich einen Eindruck davon vermitteln, welche Anforderungen gestellt werden und wie die Prüfungen aufgebaut sind.
Sie haben die Wahl zwischen den folgenden Prüfungsbereichen:
Personenverkehr
Güterkraftverkehr
Bitte beachten Sie, dass Zitate hieraus nur mit Angaben der Quelle gestattet sind.