Sach- und Fachkundeprüfungen
Unterrichtung im Gaststättengewerbe
Unter Einhaltung der Hygienevorschriften finden – trotz der Corona-Pandemie – unsere Termine für die Gaststättenunterrichtungen statt.
Wenn Sie sich für einen Termin anmelden möchten, können Sie dies unter dem Punkt “Grundsätzliche Informationen zur Gaststättenunterrichtung im Gastgewerbe” tun.
Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.
Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrem Verbraucherschutzamt. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.
Nachweis der fachlichen Eignung
Für die Erteilung der Konzession ist es u. a. notwendig, Ihre fachliche Eignung nachzuweisen (weitere Voraussetzungen finden Sie unter der Rubrik mehr zum Thema). In der Regel weisen Sie Ihre fachliche Eignung durch die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach.
Inhalte der Unterrichtung
Die Unterrichtung vermittelt Ihnen in Grundzügen Kenntnisse einer gastgewerblichen Tätigkeit. Sie erstreckt sich über die Inhalte Hygienevorschriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und des Lebensmittelrechtes. Thematisiert werden weiterhin Jugend- und Lärmschutz sowie Gaststätten- und Sperrzeitverordnung.
Grundsätzliche Informationen zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe
Die Gaststättenunterrichtung findet ein Mal im Monat in unserer Handelskammer statt. Die o. g. Themengebiete werden nicht nur vorgetragen, sondern erfordern Ihre aktive Mitarbeit. Die Unterrichtung dauert ca. 4 Stunden, beginnt jeweils um 13.00 Uhr und endet gegen 17.00 Uhr. Ihre Teilnahmebescheinigung, die Sie für die Beantragung Ihrer Konzession benötigen, erhalten Sie direkt im Anschluss an die Unterrichtung. Diese Bescheinigung gilt unbefristet im ganzen Bundesgebiet. Ab dem 1. März 2019 beträgt die Teilnahmegebühr für die “normale” Gaststättenunterrichtung 70 Euro.
Zur Onlineanmeldung für die “normale” Gaststättenunterrichtung ( ohne Dolmetscher, Deutschkenntnisse und -verständnis vorhanden).
Zur Onlineanmeldung für die “normale” Gaststättenunterrichtung ( ohne Dolmetscher, Deutschkenntnisse und -verständnis vorhanden).
Für Interessenten, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, bieten wir ebenfalls monatlich einen Termin zur Sonderunterrichtung an. Bei dieser Veranstaltung können Sie nur in Begleitung eines anerkannten Dolmetscher teilnehmen.
Die/Den Dolmetscher/in müssen Sie bitte selbst organisieren!
Eine Auswahl an anerkannten Dolmetscher/innen finden Sie
hier.
Ab dem 1. März 2019 beträgt die Teilnahmegebühr für die Sondergaststättenunterrichtung 170 Euro.
Zur Onlineanmeldung für die Sondergaststättenunterrichtung ( mit Dolmetscher).
Zur Onlineanmeldung für die Sondergaststättenunterrichtung ( mit Dolmetscher).
Eine Rechnung mit der entsprechenden Teilnahmegebühr erhalten Sie auf dem Postweg.
Wann ist eine Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe nicht erforderlich
Eine Befreiung von der Unterrichtung ist nach der Verwaltungsvorschrift für die Gaststättenunterrichtung in bestimmten Fällen möglich: Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören. Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Befreiung aus (zu finden unter weitere Informationen) und fügen eine Kopie Ihres Prüfungszeugnisses, Ihres Lebenslaufs sowie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) bei und mailen es an
service@hk24.de. Für die Ausstellung einer solchen “Freistellungsurkunde” erheben wir eine Gebühr i. H. v. 30 Euro; eine elektronische Rechnung erhalten Sie per Mail zugesandt. Eine Liste mit Befreiungsmöglichkeiten von der Gaststättenunterrichtung finden Sie ebenfalls unter der Rubrik weitere Informationen.
Weitere Informationen
- Liste der Befreiungsmöglichkeiten (PDF-DATEI · 29 KB) (Nr. 5736326)
- Befreiungsantrag (PDF-DATEI · 88 KB) (Nr. 5022640)
- Zweitschrift zur Unterrichtung § 4 Gaststättengesetz (PDF-DATEI · 103 KB) (Nr. 4358374)
- HACCP / Eigenkontrolle (Nr. 1169626)
- Infektionsschutzgesetz, Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote (Nr. 1169620)
- Wie vermeidet man Lebensmittelvergiftungen (PDF-DATEI · 2649 KB) (Nr. 1169652)