Sach- und Fachkundeprüfungen

Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken.
Die für den Alkoholausschank erforderliche Genehmigung beantragen Sie bei Ihrem Verbraucherschutzamt. Erst wenn diese Genehmigung und die zusätzlich erforderliche Gewerbeanmeldebescheinigung vorliegen, dürfen Sie mit Ihrer Gewerbetätigkeit beginnen.

Nachweis der fachlichen Eignung

Für die Erteilung der Konzession ist es unter anderem notwendig, Ihre fachliche Eignung nachzuweisen (weitere Voraussetzungen finden Sie unter der Rubrik mehr zum Thema). In der Regel weisen Sie Ihre fachliche Eignung durch die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nach.

Inhalte der Unterrichtung

Die Unterrichtung vermittelt Ihnen in Grundzügen Kenntnisse einer gastgewerblichen Tätigkeit. Sie erstreckt sich über die Inhalte Hygienevorschriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und des Lebensmittelrechtes. Thematisiert werden weiterhin Jugend- und Lärmschutz sowie Gaststätten- und Sperrzeitverordnung.

Grundsätzliche Informationen und Anmeldemöglichkeit

Die Gaststättenunterrichtung findet einmal im Monat statt. Die oben genannten Themengebiete werden nicht nur vorgetragen, sondern erfordern Ihre aktive Mitarbeit. Die Unterrichtung dauert circa 4 Stunden, beginnt jeweils um 13 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Der Einlass startet bereits um 12.30 Uhr. Ihre Teilnahmebescheinigung, die Sie für die Beantragung Ihrer Konzession benötigen, erhalten Sie direkt im Anschluss an die Unterrichtung. Diese Bescheinigung gilt unbefristet im ganzen Bundesgebiet. Die Teilnahmegebühr beträgt 70 Euro.
Gaststättenunterrichtung mit Dolmetscher:in
Für Interessenten, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, bieten wir ebenfalls monatlich einen Termin zur Sonderunterrichtung an. Die Unterrichtung dauert circa 4 Stunden, beginnt jeweils um 11 Uhr und endet gegen 15 Uhr. Bei dieser Veranstaltung können Sie nur in Begleitung eines anerkannten Dolmetschers/einer anerkannten Dolmetscherin teilnehmen. Die Beauftragung des Dolmetscher/der Dolmetscherin obliegt den Teilnehmenden selbst.
Eine Auswahl an anerkannten Dolmetscher/innen finden Sie hier.
Die Teilnahmegebühr für die Sondergaststättenunterrichtung beträgt 170 Euro.
Eine Rechnung mit der entsprechenden Teilnahmegebühr erhalten Sie auf dem Postweg. 

Wann ist eine Teilnahme an der Unterrichtung im Gaststättengewerbe nicht erforderlich

Eine Befreiung von der Unterrichtung ist nach der Verwaltungsvorschrift für die Gaststättenunterrichtung  Fällen, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, zu deren Prüfungsinhalten auch lebensmittelrechtliche Vorschriften gehören. Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Befreiung aus (zu finden unter weitere Informationen) und fügen eine Kopie Ihres Prüfungszeugnisses, Ihres Lebenslaufs sowie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) bei und senden diese an service@hk24.de. Für die Ausstellung einer solchen “Freistellungsurkunde” erheben wir eine Gebühr in Höhe von 30 Euro; eine elektronische Rechnung erhalten Sie per Mail zugesandt. Eine Liste mit Befreiungsmöglichkeiten von der Gaststättenunterrichtung finden Sie ebenfalls unter der Rubrik “Weitere Informationen”.

Weitere Informationen