Ehrenamt

Online-Prüferportal

Im Online-Prüferportal wird die Abrechnung ihrer Prüferentschädigung papierlos abgewickelt. Alle Prüfungsausschüsse in der beruflichen Aus- und Fortbildung sind in das Portal integriert; die Ausschüsse in der Sach- und Fachkunde derzeit noch nicht. Zunächst wird im Online-Prüferportal nur die Funktion "Prüferentschädigung” genutzt. Weitere Portal-Funktionen werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.
Nutzen Sie für den Login in das Prüferportal bitte den unter „2. Anmelden“ angegebenen Link.

Registrieren

  • Prüferinnen und Prüfer, die von uns per Brief einen Zugangscode erhalten haben, gelangen hier zur Erstregistrierung. Das von Ihnen neu einzurichtende Kennwort muss mindestens 12 Zeichen umfassen, davon mindestens ein Groß- und ein Kleinbuchstabe, mindestens eine Ziffer sowie mindestens ein Sonderzeichen. Erlaubte Sonderzeichen sind  !§%&/()=?#-_+* (Punkt und Komma sind keine Sonderzeichen). Ein Zeichen darf maximal dreimal verwendet werden.
  • Nutzen Sie gern unsere Kurzanleitung zur Registrierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 203 KB).
  • Melden Sie sich via Mail bei uns, wenn Sie einen neuen Zugangscode oder sonstige Hilfe benötigen.

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Achtung: In der Rubrik „Zeitversäumnis“ gibt es eine Bestätigungs-Abfrage zum Tagegeld, die hin und wieder zu Missverständnissen führt. Bei dieser Abfrage geht es nur um die Ortschaft/Stadt, nicht um die exakte Adresse. Setzen Sie bitte nur dann den Bestätigungshaken, wenn Sie in dem Prüfungsort (in der Regel also Hamburg) weder wohnen noch arbeiten.
Beachten Sie bitte die Entschädigungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 57 KB)unserer Handelskammer. Diese wurde im Zuge der Umstellung auf das Online-Abrechnungserfahren geringfügig angepasst: Korrekturzeiten werden jetzt nach der tatsächlich benötigten Zeit entschädigt, nicht mehr nach Mengenpauschalen. Seit dem 1.1.24 kann bei einer Sitzungsdauer von mindestens 4 Stunden ohne Beleg eine Verpflegungspauschale von 15 Euro geltend gemacht werden. 

Häufige Fragen

Bei allen weiteren Fragen zur Erfassung der Entschädigungsanträge wenden Sie sich bitte direkt an die Ihnen bekannten Kolleginnen und Kollegen in den Prüfungsteams.