Im Online-Prüferportal wird die Abrechnung ihrer Prüferentschädigung ab sofort papierlos abgewickelt. Anfang Mai 2022 haben wir alle Prüfungsausschüsse in der beruflichen Aus- und Fortbildung in das Portal integriert; zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt sollen dann auch noch die Prüfungen in der Sach- und Fachkunde folgen. Zunächst wird im Online-Prüferportal nur die Funktion "Prüferentschädigung” genutzt. Weitere Portal-Funktionen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt sukzessive eingeführt.
Nutzen Sie für den Login in das Prüferportal bitte den unter „2. Anmelden“ angegebenen Link.
Beachten Sie bitte die
Entschädigungsregelung (PDF-Datei · 57 KB)unserer Handelskammer. Diese wurde im Zuge der Umstellung auf das Online-Abrechnungserfahren geringfügig angepasst: Korrekturzeiten werden jetzt nach der tatsächlich benötigten Zeit entschädigt, nicht mehr nach Mengenpauschalen.
1. Registrieren
Prüferinnen und Prüfer, die von uns per Brief einen Zugangscode erhalten haben, gelangen hier zur Erstregistrierung. Das von Ihnen neu einzurichtende Kennwort muss mindestes 6 Zeichen umfassen, davon mindestens ein Groß- und ein Kleinbuchstabe, mindestens eine Ziffer sowie mindestens ein Sonderzeichen. Erlaubte Sonderzeichen sind !§%&/()=?#-_+* (Punkt und Komma sind keine Sonderzeichen).
Achtung: In der Rubrik „Zeitversäumnis“ gibt es eine Bestätigungs-Abfrage zum Tagegeld, die hin und wieder zu Missverständnissen führt. Bei dieser Abfrage geht es
nur um die Ortschaft/Stadt, nicht um die exakte Adresse. Setzen Sie bitte nur dann den Bestätigungshaken, wenn Sie in dem Prüfungsort (in der Regel also Hamburg) weder wohnen noch arbeiten.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Prüfungsstrukturen in den Berufen zunehmend stärker unterscheiden, so dass vom Namen her „gleiche“ Tätigkeiten durchaus einen unterschiedlichen individuellen Zeitaufwand für unsere Prüfungsausschussmitglieder mit sich bringen. Pauschalen (die sich bisher an einem
vermuteten Zeitbedarf orientierten) bedeuten insofern, alles über einen Kamm zu scheren, obwohl zum Teil gravierende Unterschiede vorhanden sind. Deshalb haben wir auf den
tatsächlichen Zeitbedarf umgestellt.
Sofern die Tätigkeit, die Sie abrechnen möchten, links in der Terminübersicht NICHT automatisch angeboten wird, können Sie einen „Termin“
über das Plus-Zeichen unterhalb der Terminübersicht selbst anlegen.
Klicken Sie anschließend auf das Kalendersymbol und wählen Sie das Datum aus (Sitzungstag oder z.B. bei mehrtägiger Korrekturtätigkeit einfach der letzte Korrektur-Tag).
Anschließend Tab-Taste betätigen, es öffnen sich dann – nach ein paar Sekunden – unten weitere Felder.
Prüfungsausschuss: Bitte in die Zeile klicken. Es werden dann Ihre Ausschüsse angezeigt, von denen Sie einen auswählen müssen.
Ausgeübte Tätigkeit: Geben Sie dem Termin einen Namen z. B. „Korrekturen Sommerprüfung“
Geben Sie den Ort der Tätigkeit oder Sitzung an.
Abschließend bitte speichern.
Dadurch ist der „Termin“ angelegt und Sie können die Abrechnung vornehmen.
Sofern Sie die Korrektur, die Aufgabenerstellung oder andere vorbereitende Tätigkeiten (wie allgemein üblich) ALLEIN ZUHAUSE durchgeführt haben, nehmen Sie die Abrechnung bitte in der Rubrik „Prüfertätigkeiten“ vor. Geben Sie unter „Menge“ einfach die Zahl der Stunden an, die Sie damit verbracht haben. Unter „Bemerkungen“ tragen Sie bitte zusätzlich eine kurze Erläuterung ein, also z.B. das Prüfungsfach, das Sie korrigiert haben.
Sofern Sie diese Tätigkeiten IM RAHMEN EINER AUSSCHUSSSITZUNG durchgeführt haben, tragen Sie einfach die Dauer der Ausschusssitzung unter „Zeitversäumnis“ ein. In diesem Fall dürfen Sie diese Tätigkeit dann natürlich nicht noch einmal unter „Prüfertätigkeiten“ eintragen. Sonst würden sie fälschlicherweise doppelt berechnet.
Aus prüfungsorganisatorischen Gründen (kurzfristige Zu- und Absagen) werden die Prüfungstermine in den Gastroberufen in der Regel nicht angezeigt. Legen Sie Ihren Ausschusstermin bitte einfach selber über das Plus-Zeichen an.
Nein. Der Jahresauszug, den Sie im Online-Portal abrufen können, enthält nur Entschädigungen, die online abgerechnet wurden. Sofern Sie im Jahr 2022 auch Abrechnungen nach dem alten schriftlichen Verfahren vorgenommen haben, können Sie hierüber per Mail an prueferportal@hk24.de einen gesonderten Jahresauszug anfordern.
Ihre neue Bankverbindung teilen Sie uns bitte über die Rubrik “Meine Daten” mit. In der Regel erfolgt die Daten-Aktualisierung in unserem System dann innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Schreiben Sie eine Nachricht an
prueferportal@hk24.de. Nennen Sie dabei Ihren Namen, Ihre Identnummer, Ihre bisherige und Ihre neue Mail-Adresse. Wir stellen den Account dann für Sie um.
Bei allen weiteren Fragen zur Erfassung der Entschädigungsanträge wenden Sie sich bitte direkt an die Ihnen bekannten Kolleginnen und Kollegen in den Prüfungsteams.