Aus- und Weiterbildung

Maschinen- und Anlagenführende - Metall- und Kunststofftechnik

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer / zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 20. August 2007.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2023

Zwischenprüfung
Frühjahr 2023 Herbst 2023
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
keine Prüfung
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
keine Prüfung
26. September 2023
Praktische Prüfung
keine Prüfung
Termin folgt
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden
keine Prüfung
ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung 2023

Abschlussprüfung Sommer 2023 Winter 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. Februar 2023
1. September 2023
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
09.05.2023
05.12.2023
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung
22.06.2023
Termin folgt
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen