Aus- und Weiterbildung

Konstruktionsmechanikerinnen und Konstruktionsmechaniker

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Konstruktionsmechaniker / zur Konstruktionsmechanikerin vom 7. Juni 2018.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen

Abschlussprüfung Teil 1 - 2023

Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2023
Herbst 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2022
15. Mai 2023
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
21. März 2023
26. September 2023
Praktische Prüfung
Termin folgt
Termin folgt
Vorläufige Prüfungsergebnisse für die Auszubildenden und Betriebe
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 1 - 2024

Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2024
Herbst 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
15. November 2023
15. Mai 2024
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung
12. März 2024
24. September 2024
Praktische Prüfung
Termin folgt
Termin folgt
Vorläufige Prüfungsergebnisse für die Auszubildenden und Betriebe
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende
postalisch, ca. 4 Wochen nach Prüfungsende

 Abschlussprüfung Teil 2 - 2023

Einsatzgebiete: Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schiffbau, Stahl- und Metallbau
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2023
Winter 2023
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, ggf. Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen)
1. Februar 2023
1. September 2023
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und die Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Einreichen des Antrages für den Betrieblichen Auftrag
13. März 2023
15. September 2023
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag
3. April bis 19. Mai 2023
2. Oktober bis 24. November 2023
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
Termin folgt
Termin folgt
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte
Termin folgt
Termin folgt
Schriftliche Prüfung
10. Mai 2023
6. Dezember 2023
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Aufgabe
 Juni 2023
Januar 2024
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag
Juni 2023
Januar 2024
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
Termin folgt
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
i. d. R. einen Tag nach der praktischen Prüfung oder am Tag des Fachgesprächs
i. d. R. einen Tag nach der praktischen Prüfung oder am Tag des Fachgesprächs
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, i. d. R.
innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, i. d. R.
innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 2 - 2024

Einsatzgebiete: Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schiffbau, Stahl- und Metallbau
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024
Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft, ggf. Einreichen des Antrags auf Prüfung der Zusatzqualifikationen)
1. Februar 2024
1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigungen an die Betriebe und die Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Einreichen des Antrages für den Betrieblichen Auftrag
4. März 2024
23. September 2024
Bearbeitungsphase Betrieblicher Auftrag
8. April bis 17. Mai 2024
14. Oktober bis 29. November 2024
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Bearbeitungsphase der praxisbezogenen Aufgaben inkl. Erstellung der Reporte
nach Zulassung bis
14. Mai 2024
nach Zulassung bis
3. Dezember 2024
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Abgabe der Reporte
bis spätestens zum
14. Mai 2024
bis spätestens zum
4. Dezember 2022
Schriftliche Prüfung
15. Mai 2024
4. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
i.d.R. ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Aufgabe
Juni 2024
Januar 2025
Fachgespräch zum Betrieblichen Auftrag
Juni 2024
Januar 2025
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Fachgespräch zu den praxisbezogenen Aufgaben
Termin folgt
Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
i. d. R. einen Tag nach der praktischen Prüfung oder am Tag des Fachgesprächs
i. d. R. einen Tag nach der praktischen Prüfung oder am Tag des Fachgesprächs
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, i. d. R.
innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, i. d. R.
innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
Bei Wahl von Zusatzqualifikationen:
Übersendung der Bescheinigung über die bestandene(n) Zusatzqualifikation(en) an die Auszubildenden
keine Zusatzqualifikation
postalisch, i. d. R. innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen