Aus- und Weiterbildung

Kaufleute im Gesundheitswesen

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau im Gesundheitswesen in der Fassung vom 4. Juli 2007.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Informationen zur Zwischenprüfung

  •  Die Einladungen an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt – eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Die Ergebnisse werden den Betrieben circa 5 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin zugesendet – eine Weitergabe der Ergebnisse erfolgt durch die Betriebe.

Zwischenprüfung 2024 bis 2025

Frühjahr Herbst
2024
Schriftliche Prüfung
(120 Minuten)
28. Februar 2024
17. September 2024
2025
Schriftliche Prüfung
(120 Minuten)
25. März 2025
17. September 2025

Informationen zur Abschlussprüfung

  •  Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe: circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
  •  Zum Anmeldeschluss muss der Zulassungseintrag und das Berichtsheft eingereicht werden
  •  Zulassungsbestätigungen werden sowohl an die Betriebe und an die Auszubildenden gesendet - dies geschieht circa 4 Wochen nach dem Anmeldeschluss
  • Die Einladungen an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt.
  • Nach der Prüfung: Die vorläufigen Ergebnisse werden nach der Prüfung online veröffentlicht – das Datum wird in der Einladung bekannt gegeben.

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung Sommer 2024 Winter 2024
Anmeldeschluss (Einreichen des Berichtsheftes und Zulassungsantrag)
1. Februar 2024
1. September 2024
Schriftliche Prüfung
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse in  Einrichtungen des Gesundheitswesens
    (120 Minuten)
23. April 2024
26. November 2024
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
    (60 Minuten)
24. April 2024
27. November 2024
  • Gesundheitswesen
    (90 Minuten)
24. April 2024
27. November 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur, sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
Mündliche Prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch
(Vorbereitungszeit 15 Minuten + Gespräch 20 Minuten)
Juni 2024
Januar 2025
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der mündlichen Prüfung
am Tag der mündlichen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

 Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Anmeldeschluss (Einreichen des Berichtsheftes und Zulassungsantrag)
1. Februar 2025
1. September 2025
Schriftliche Prüfung
  • Geschäfts- und Leistungsprozesse in  Einrichtungen des Gesundheitswesens
    (120 Minuten)
6. Mai 2025
25. November 2025
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
    (60 Minuten)
7. Mai 2025
26. November 2025
  • Gesundheitswesen
    (90 Minuten)
7. Mai 2025
26. November 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur, sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
in der Regel am Tag des fallbezogenen Fachgesprächs
Mündliche Prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch
(Vorbereitungszeit 15 Minuten + Gespräch 20 Minuten)
Juni/Juli 2025
Januar 2026
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der mündlichen Prüfung
am Tag der mündlichen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Wiederholung der Prüfung

Eine ggf. erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen