Aus- und Weiterbildung

Binnenschifffahrtskapitäninnen und -kapitäne

Binnenschifffahrtskapitäne und Binnenschifffahrtskapitäninnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig.

Im Überblick

Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Ausbildungsbeginn
1. August
Typische Branchen/Betriebe
Reedereien, Partikulierer (Eigner), Fährbetriebe, Hafenbetriebe, Wasserbau- und Schifffahrtsämter
Berufsschule Schiffer-Berufskolleg Rhein
Unterrichtsform
Blockunterricht
Prüfung Die Prüfung wird von der IHK Duisburg durchgeführt.
Vergütungen Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes.
Fortbildungsmöglichkeiten Hafenfacharbeiterin und Hafenfacharbeiter
Verordnung
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen
Informationen des BIBB

Tätigkeiten

Berufliche Fähigkeiten

  • führen Schiffe auf Binnengewässern wie Flüssen, Kanälen und Binnenseen
  • kümmern sich um An- und Ablegemanöver
  • korrigieren den Fahrkurs
  • verwenden Navigationssysteme, Uferfixpunkte und Karten
  • lesen und interpretieren Seekarten

Ausbildungsschwerpunkte

  • Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen,
  • Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung,
  • Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen,
  • Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen,
  • Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren,
  • Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik,
  • Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen,
  • Befördern von Personen,
  • Transportieren von Gütern,
  • Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord,
  • Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen und
  • Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen

Ausbildungsplatz finden

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