IT-Projektleiter / IT-Projektleiterin

Am 1. November 2024 ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in IT“ in Kraft getreten. Die bisherige Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IT-Fortbildunsverordnung) ist zu diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten. Prüfungsverfahren, die nach der vorherigen Verordnung begonnen wurden, sind bis zum 1. November 2027 zu Ende zu führen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Kurzbeschreibung

IT-Projektleiter sind qualifiziert, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, einmalige Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch spezifische Ziele, zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzungen sowie eine projektspezifische Organisation, in der Projekt- und Linienorganisation selbständig und eigenverantwortlich zu leiten. Sie stellen sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 193 KB). Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2025 2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis 15. November 2024 Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2025
Automatische Zusendung der Anmeldeunterlagen durch die Handelskammer Hamburg an die Prüfungsteilnehmer
in der Regel Dezember 2024
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
in der Regel Juli 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Einreichen der ausgefüllten Anmeldeunterlagen (und ggf. erforderlicher Anlagen) bei der Handelskammer Hamburg 15. Januar 2025 15. August 2025
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Situationsaufgabe 1 (90 Minuten)
Situationsaufgabe 2 (90 Minuten)
keine Prüfung Termin folgt
Praktische Demonstration (30 Minuten) keine Prüfung Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung keine Prüfung nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Betriebliche IT-Prozesse
Abgabe des Vorschlags für die Projektarbeit
Termin folgt keine Prüfung
Zielvereinbarungsgespräch Termin folgt keine Prüfung
Projektdurchführung und Erstellung der schriftlichen Dokumentation wird im Zielvereinbarungsgespräch vereinbart keine Prüfung
Präsentation und Fachgespräch (60 bis 90 Minuten) Termin wird nach Abgabe der Dokumentation mitgeteilt keine Prüfung
Profilspezifische IT-Fachaufgaben
Situationsaufgabe 3 (150 Minuten)
Termin folgt keine Prüfung
Situationsaufgabe 2 (150 Minuten)
Situationsaufgabe 1 (150 Minuten)
Termin folgt keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt keine Prüfung

Prüfungstermine 2026

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2026 2. Halbjahr 2026
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis 15. November 2025 Einreichung vor Lehrgangsbeginn wird empfohlen, spätestens bis
15. Mai 2026
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter
in der Regel Dezember 2025
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
postalisch circa einen Monat vor Anmeldeschluss
(nachdem Sie Ihre Prüfungszulassung erhalten haben)
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter 15. Januar 2026 15. August 2026
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Situationsaufgabe 1 (90 Minuten)
Situationsaufgabe 2 (90 Minuten)
keine Prüfung Termin folgt
Praktische Demonstration (30 Minuten) keine Prüfung Termin folgt
Mündliche Ergänzungsprüfung keine Prüfung nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt
Betriebliche IT-Prozesse
Abgabe des Vorschlags für die Projektarbeit
Termin folgt keine Prüfung
Zielvereinbarungsgespräch Termin folgt keine Prüfung
Projektdurchführung und Erstellung der schriftlichen Dokumentation wird im Zielvereinbarungsgespräch vereinbart keine Prüfung
Präsentation und Fachgespräch (60 bis 90 Minuten) Termin wird nach Abgabe der Dokumentation mitgeteilt keine Prüfung
Profilspezifische IT-Fachaufgaben
Situationsaufgabe 3 (150 Minuten)
Termin folgt keine Prüfung
Situationsaufgabe 2 (150 Minuten)
Situationsaufgabe 1 (150 Minuten)
Termin folgt keine Prüfung
Mündliche Ergänzungsprüfung nur sofern erforderlich, Termin wird schriftlich mitgeteilt keine Prüfung

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 908,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (z. B. Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen