FremdsprachenkorrespondentIn in englischer Sprache

Die neue Rechtsverordnung vom 21. September 2023 über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation oder Geprüfte Berufsspezialistin für fremdsprachige Kommunikation“ tritt am 27. März 2024 in Kraft und löst die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss “Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent / geprüften Fremdsprachenkorrespondentin” ab.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 22 KB).

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt sind. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2025

Aufgrund der neuen Verordnung erfolgen keine Neuzulassungen für diesen Beruf!
Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2025 2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
spätestens bis zum
15. Oktober 2024
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
spätestens bis zum
15. April 2025
Empfehlung: Einreichung vor Lehrgangsbeginn
Automatische Zusendung der Registrierungsschreiben für die Online-Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter postalisch mit der Zulassungsbestätigung postalisch mit der Zulassungsbestätigung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter 15. Dezember 2024 15. Juni 2025
Prüfung der Handlungsbereiche Korrespondenz und Übersetzung 10. März 2025 3. September 2025
Prüfung des Handlungsbereichs Mündliche Kommunikation voraussichtlich Juni 2024 voraussichtlich November 2024

Aufbau der Prüfung

Schriftliche Prüfung

Diese besteht aus den Handlungsbereichen 1. Übersetzung und 2. Korrespondenz.
Inhalte der einzelnen Elemente:
  1. (a) Übersetzung in die deutsche Sprache (60 Minuten)
    (b) Übersetzung in die englische Sprache (60 Minuten)
  2. (a) Verfassen eines fremdsprachlichen Geschäftsbriefes (45 Minuten)
    (b) Beantworten einer fremdsprachlichen Korrespondenz (60 Minuten)
    (c) Schriftliche Zusammenfassung in deutscher Sprache (30 Minuten)

Mündliche Prüfung

Geprüft wird mit einer Prüfungszeit von insgesamt 30 Minuten der Handlungsbereich der Mündlichen Kommunikation mit folgenden Inhalten
  1. Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in der Fremdsprache
  2. Geschäftstelefonat in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache (Hauptsprache) vorgegebenen Sachverhalt

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 363,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen