Geprüfte Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF hat die Verordnung für den Fortbildungsabschluss der Geprüften Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation am 21. September 2023 erlassen. Sie löst die alte Verordnung der Geprüften Fremdsprachenkorrespondentinnen und -korrespondenten vom 23. Dezember 1999 ab.
Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen
Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Antrag auf Zulassung
Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch zum jeweiligen Zulassungsschluss, sollten Sie einen digitalen Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung stellen.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig über das Fortbildungs-Infocenter an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt sind. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gern für den nächsten verfügbaren Termin ein.
Prüfungstermine 2025
Ablauf des Prüfungsverfahrens | 1. Halbjahr 2025 | 2. Halbjahr 2025 |
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag (DOCX-Datei · 77 KB)immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
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keine Prüfung | bis 15. Juli 2025 |
Automatische Zusendung der
Registrierungsschreiben für die Online-
Anmeldung im Fortbildungs-Infocenter
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keine Prüfung | mit Erhalt der Zulassung |
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter | keine Prüfung | 15. September 2025 |
Schriftliche Prüfung | keine Prüfung | 3. November 2025 |
Erteilung der Aufgabe für die mündliche Prüfung | keine Prüfung | wird noch bekannt gegeben |
Bearbeitungszeitraum | 14 Kalendertage ab Erteilung | 14 Kalendertage ab Erteilung |
Präsentation und Gesprächssimulation | keine Prüfung | voraussichtlich Februar 2026 |
Gebühren
Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 363,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
FAQ und weiterführende Informationen
- Ausbildereignungsprüfung (AEVO) (Nr. 1164892)
- Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) (Link: https://www.bibb.de/checkliste)
- Formulare A-Z (Nr. 3165208)
- Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ) (Nr. 3433244)
- Höhere Berufsbildung auf einen Blick (Nr. 4055294)
- Lehrgangsanbieter finden (Link: http://wis.ihk.de/)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
- Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
- Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)