Aus- und Weiterbildung

Geprüfte Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF hat die Verordnung für den Fortbildungsabschluss der Geprüften Berufsspezialisten für fremdsprachige Kommunikation am 21. September 2023 erlassen. Sie löst die alte Verordnung der Geprüften Fremdsprachenkorrespondentinnen und -korrespondenten vom 23. Dezember 1999 ab.

Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen

Die Zulassungsvoraussetzungen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

Antrag auf Zulassung

Vor Lehrgangsbeginn, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin, sollten Sie einen Antrag auf Zulassung (DOCX-Datei · 78 KB) zur Fortbildungsprüfung stellen. Auf dem Formular können Sie einen gewünschten Prüfungstermin vermerken.
Etwa vier Wochen vor dem Anmeldeschluss erhalten Sie, sofern Sie eine Zulassungsbestätigung von uns erhalten haben, eine Aufforderung, sich für die Prüfung anzumelden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt. Sofern der von Ihnen gewünschte Termin bereits ausgebucht ist, planen wir Sie gerne für den nächsten verfügbaren Termin ein.

Prüfungstermine 2025

Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Halbjahr 2025 2. Halbjahr 2025
Einreichen Ihres Antrages auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg
Reichen Sie den Antrag (DOCX-Datei · 78 KB)immer im Original ein, Nachweise bitte nur in Kopie
keine Prüfung bis 15. Juni 2025
Automatische Zusendung der
Registrierungsschreiben für die Online-
keine Prüfung mit Erhalt der Zulassung
Anmeldeschluss über das Fortbildungs-Infocenter keine Prüfung 15. September 2025
Schriftliche Prüfung keine Prüfung 3. November 2025
Erteilung der Aufgabe für die mündliche Prüfung keine Prüfung wird noch bekannt gegeben
Bearbeitungszeitraum 14 Kalendertage ab Erteilung 14 Kalendertage ab Erteilung
Präsentation und Gesprächssimulation keine Prüfung voraussichtlich Februar 2026

Gebühren

Bearbeitung des Zulassungsantrages: 66,00 Euro
Prüfungsgebühr: 363,00 Euro
Die Gebühr für die Bearbeitung des Zulassungsantrages wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags erhoben. Für die Prüfungsgebühr erhalten Sie einen weiteren Bescheid nach verbindlicher Anmeldung zur Prüfung.
Sofern Sie nach verbindlicher Anmeldung von der Prüfung bzw. einem Prüfungsteil zurücktreten (zum Beispiel Krankheit, berufliche oder private Gründe), wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 55,00 Euro je Prüfung bzw. Prüfungsteil fällig.
Die genannten Beträge ergeben sich aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.

FAQ und weiterführende Informationen