Hafenschifferinnen und Hafenschiffer

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/Hafenschifferin vom 20. Januar 2006.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die
Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung* (120 Minuten) 07. Februar 2025 keine Prüfung
Praktische Prüfung (höchstens 180 Minuten)
2 Arbeitsaufgaben
24.03., 26. - 28.03. 2025 keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an den Betrieb zur Weitergabe an Ausbilder und die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb zwei Woche nach Prüfungsende keine Prüfung
*Hamburger Aufgaben

Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen
an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldetermin circa 4 Wochen vor dem Anmeldetermin
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung*
Nautik (120 Minuten) 09. Mai 2025 Termin folgt
Betriebstechnik (120 Minuten) 09. Mai 2025 Termin folgt
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) 09. Mai 2025 Termin folgt
Vorläufige Prüfungsergebnisse online
für die Auszubildenden
circa 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen circa 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten) in der Regel am Tag der letzten praktischen Prüfung in der Regel am Tag der letzten praktischen Prüfung
Praktische Prüfung
(höchstens 300 Minuten)
Eine Arbeitsaufgabe, die aus mehreren Teilen besteht 18. - 20. Juni 2025 Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Zwischenprüfung 2026

Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 Herbst 2026
Versand der Einladung an die
Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung* (120 Minuten) Termin folgt keine Prüfung
Praktische Prüfung (höchstens 180 Minuten)
2 Arbeitsaufgaben
Termin folgt keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an den Betrieb zur Weitergabe an Ausbilder und die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb zwei Woche nach Prüfungsende keine Prüfung
*Hamburger Aufgaben

Abschlussprüfung 2026

Abschlussprüfung Sommer 2026 Winter 2026
Versand der Anmeldeunterlagen
an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldetermin circa 4 Wochen vor dem Anmeldetermin
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2026 1. September 2026
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung*
Nautik (120 Minuten) Termin folgt Termin folgt
Betriebstechnik (120 Minuten) Termin folgt Termin folgt
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) Termin folgt Termin folgt
Vorläufige Prüfungsergebnisse online
für die Auszubildenden
circa 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen circa 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten) in der Regel am Tag der letzten praktischen Prüfung in der Regel am Tag der letzten praktischen Prüfung
Praktische Prüfung
(höchstens 300 Minuten)
Eine Arbeitsaufgabe, die aus mehreren Teilen besteht Termin folgt Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende


Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen