Hafenschifferinnen und Hafenschiffer

Hafenschifferinnen und Hafenschiffer unterstützen den Schiffsführer im Rahmen des Gütertransportes, des Güterumschlages und der Personenbeförderung. Sie arbeiten auf Schleppern, Ewerführereischleppern, Barkassen und Fährschiffen. Im einzelnen sind sie zuständig für die Bedienung und die Beaufsichtigung des Schleppgeschirrs, die Beobachtung des Schleppvorganges, für die sachgerechte Bedienung und Wartung der Antriebsanlagen sowie sämtlicher Einrichtungen und Geräte an Bord.

Im Überblick

Ausbildungsdauer 3 Jahre
Ausbildungsbeginn 1. August
Typische Branchen/Betriebe Hafenbetriebe
Berufsschule Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen (BS 27)
Unterrichtsform Blockunterricht
Prüfung
Zwischen- und Abschlussprüfung
Vergütung Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes.
Fortbildungsmöglich­keiten Hafenfacharbeiterin und Hafenfacharbeiter
Verordnung
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung) Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung)
Standardberufsbildpositionen Einführung der modernisierten Standardberufsbildpositionen

Tätigkeiten

Berufliche Fähigkeiten

  • nehmen Wasserfahrzeuge in Betrieb und führen sie
  • befördern Personen im Fähr- und Touristikverkehr
  • machen Wasserfahrzeuge fest und los und verholen sie
  • be- und entladen Wasserfahrzeuge und transportieren Ladungen
  • pflegen und warten Wasserfahrzeuge und deren Ausrüstung sowie technische Einrichtungen
  • führen seemännische Arbeiten durch
  • wenden Kommunikations- und Informationstechniken an und setzen dabei fachspezifische Sprachkenntnisse ein
  • kommunizieren mit Kunden und können Auskünfte in Englisch erteilen
  • wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch
  • planen ihre Arbeit, legen Arbeitsschritte fest, kontrollieren, bewerten und dokumentieren ihre Arbeitsergebnisse
  • führen ihre Arbeiten selbständig oder im Team unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit durch

Ausbildungsschwerpunkte

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
  • Information und Kommunikation
  • logistische Prozesse
  • Führen von Hafenfahrzeugen im Einsatzgebiet
  • Rechtliche Voraussetzungen des Schiffbetriebes
  • Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen
  • Pflege, Wartung und Instandhaltung, seemännische Arbeiten
  • Verhalten bei besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen

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