Maschinen- und Anlagenführende - Lebensmitteltechnik
Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer / zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 20. August 2007.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.
Zwischenprüfung 2025
| Zwischenprüfung | Frühjahr 2025 | Herbst 2025 | 
| Versand der Einladung an die Auszubildenden (Anmeldung erforderlich) | keine Prüfung | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | 
| Schriftliche Prüfung | keine Prüfung | 23. September 2025 | 
| Praktische Prüfung | keine Prüfung | voraussichtlich Oktober 2025 | 
| Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden | keine Prüfung | circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin | 
Abschlussprüfung 2025
| Abschlussprüfung | Sommer 2025 | Winter 2025 | 
| Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | 
| Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) | 1. Februar 2025 | 1. September 2025 | 
| Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden  | 
ab Anmeldeschluss | ab Anmeldeschluss | 
| Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden  | 
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | 
| Schriftliche Prüfung | 13. Mai 2025 | 2. Dezember 2025 | 
| Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
| nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin | 
| Praktische Prüfung | 30. Juni bis 2. Juli 2025 | Termin folgt | 
| 
 
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
  | 
am Tag der praktischen Prüfung | am Tag der praktischen Prüfung | 
| 
 
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
  | 
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende | postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende | 
Zwischenprüfung 2026
| Zwischenprüfung | Frühjahr 2026 | Herbst 2026 | 
| Versand der Einladung an die Auszubildenden (Anmeldung erforderlich) | keine Prüfung | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | 
| Schriftliche Prüfung | keine Prüfung | 22. September 2026 | 
| Praktische Prüfung | keine Prüfung | Termin folgt | 
| Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden | keine Prüfung | circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin | 
Abschlussprüfung 2026
| Abschlussprüfung | Sommer 2026 | Winter 2026 | 
| Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss | 
| Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) | 1. Februar 2026 | 1. September 2026 | 
| Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden  | 
ab Anmeldeschluss | ab Anmeldeschluss | 
| Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden  | 
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt | 
| Schriftliche Prüfung | 5. Mai 2026 | 1. Dezember 2026 | 
| Mündliche Ergänzungsprüfung | ||
| nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin | in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin | 
| Praktische Prüfung | Termin folgt | Termin folgt | 
| 
 
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
  | 
am Tag der praktischen Prüfung | am Tag der praktischen Prüfung | 
| 
 
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
  | 
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende | postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende | 
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen
- Antrag auf Nachteilsausgleich (DOC-Datei · 79 KB) (Nr. 1145912)
 - Inklusion (Nr. 1154098)
 - Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen BZBS (Link: https://hibb.hamburg.de/beratung-recht/beratungszentrum-berufliche-schulen-bzbs/)
 - Abschlussprüfung nicht bestanden - was nun? (Nr. 3414874)
 - Ausbildung verkürzen oder verlängern (Nr. 1164064)
 - Berichtsheft führen (Nr. 1154076)
 - Berichtsheft für die Anmeldung/Zulassung zur Prüfung online einreichen (ab Sommerprüfung 2021) (Nr. 4941698)
 - Formulare A-Z (Nr. 3165208)
 - Gebührenordnung (Nr. 1140684)
 - Nachteilsausgleich bei Prüfungen (Nr. 1154324)
 - Prüfungsordnungen (Nr. 1154526)
 - Prüfungstermine Ausbildung A-Z (Nr. 1154320)
 - Vorbereitung auf die Prüfung (Nr. 1145636)
 - Prüfungsergebnisse Online (Nr. 1145638)
 - Zulassung zur Abschlussprüfung (Nr. 1145656)