Maschinen- und Anlagenführende - Lebensmitteltechnik

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer / zur Maschinen- und Anlagenführerin vom 20. August 2007.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (Anmeldung erforderlich) keine Prüfung werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung keine Prüfung 23. September 2025
Praktische Prüfung keine Prüfung voraussichtlich Oktober 2025
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden keine Prüfung circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 13. Mai 2025 2. Dezember 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung 30. Juni bis 2. Juli 2025 Termin folgt
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Zwischenprüfung 2026

Zwischenprüfung Frühjahr 2026 Herbst 2026
Versand der Einladung an die Auszubildenden (Anmeldung erforderlich) keine Prüfung werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung keine Prüfung 22. September 2026
Praktische Prüfung keine Prüfung Termin folgt
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden keine Prüfung circa 4 bis 6 Wochen nach dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung 2026

Abschlussprüfung Sommer 2026 Winter 2026
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2026 1. September 2026
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 5. Mai 2026 1. Dezember 2026
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung Termin folgt Termin folgt
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende


Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen