Wann kann die Ausbildungszeit verlängert werden?
Verlängerung im Ausnahmefall
In Ausnahmefällen können Auszubildende in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit bei unserer Handelskammer stellen, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
In Ausnahmefällen können Auszubildende in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit bei unserer Handelskammer stellen, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Wenn ein/e Auszubildende/r die Abschlussprüfung nicht besteht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Wenn ein/e Auszubildende/r die Abschlussprüfung nicht besteht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Dein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Berufsschule von der Änderung des Vertrages in Kenntnis zu setzen.
Formular Verlängerung der Ausbildungszeit doc. (DOCX-Datei · 85 KB) pdf. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 61 KB)