Aus- und Weiterbildung
Floristinnen und Floristen
Floristinnen und Floristen sind aufgrund ihrer breitgefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Blumen, Pflanzen und Pflanzenteilen. Sie ordnen sie in das botanische System ein und versorgen und pflegen diese fachgerecht. Sträuße, Gestecke und Pflanzungen fertigen sie nach Wünschen der Kunden unter Berücksichtigung der Grundlagen der Gestaltung und unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz.
Die duale Erstausbildung zum Floristen und zur Floristin aus dem Jahr 1997 wurde modernisiert und an die aktuellen Bedarfe und Standards angepasst. Das Kompetenzprofil des Berufes greift dabei aktuelle Entwicklungen auf: Neben den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zählen dazu beispielsweise auch die umfangreicher gewordenen Dienstleistungen, die kundenorientiert angeboten und erbracht werden. Das Berufsbild tritt einschließlich des neu beschrieben schulischen Rahmenlehrplans zum 1. August 2025 in Kraft.
Digitale Informationsveranstaltung zur Neuordnung am 10. April 2025 von 14 bis 16 Uhr. Hier finden Sie den Link zur Anmeldung.
smiling florist man making bunch at flower shop
© stock.adobe.com/Syda Productions
Im Überblick
Ausbildungsdauer | 3 Jahre |
Ausbildungsbeginn | 1. August |
Typische Branchen/Betriebe
|
Unternehmen des Blumen-Fachhandels |
Berufsschule | Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06) |
Unterrichtsform | Teilzeitunterricht |
Prüfung |
Zwischen- und Abschlussprüfung
|
Vergütung | Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach der Branche des Ausbildungsbetriebes. |
Fortbildungsmöglichkeiten | Floristmeisterin und Floristenmeister |
Verordnung bis 31.07.2025
|
Ausbildungsverordnung |
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung) bis 31. Juli 2025 | Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung) |
Verordnung ab 1. August 2025 | Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 428 KB) |
Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung) ab 1. August 2025 | Ausbildungsrahmenplan (sachlich-zeitliche Gliederung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) |
Standardberufsbildpositionen | Einführung der modernisierten Standardberufsbildpositionen |
Tätigkeiten
Berufliche Fähigkeiten
- bestimmen, pflegen und versorgen Pflanzen und Blumen
- beraten und bedienen Kunden
- planen und gestalten Pflanzen- und Blumenschmuck und gehen dabei auf Kundenwünsche ein, insbesondere bei Sträußen, Gestecken, Kränzen, Girlanden, Pflanzungen sowie bei Trauer-, Hochzeits-, Tisch- und Raumschmuck
- beschaffen und lagern Waren und überwachen die Bestände
- beherrschen Grundlagen der betrieblichen Kalkulation und des kaufmännischen Rechnens
Ausbildungsschwerpunkte
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen
- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
- Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
- Bestimmen und Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen
- Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck
- Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel
- Beschaffung und Lagern von Waren: Einkauf, Warenannahme, Lagerung und Bestandsüberwachung
- Beratung und Verkauf: Verkaufsförderung und -vorbereitung, Beraten und Bedienen von Kunden
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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