Europäisches Unternehmensregister: falsche Kostenbescheide

Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt vor falschen Kostenbescheiden, welche vorgeben, von der Europäischen Kommission zu kommen. In den Kostenbescheiden wird auf eine Neugründung bzw. auf eine Erteilung einer Europäischen Unternehmens-Identifikationsnummer und die Eintragung in einem Europäischen Unternehmensregister Bezug genommen.
Im Bescheid werden Begrifflichkeiten verwendet, die auf ein offizielles Vorgehen hindeuten (z.B. Europäisches Unternehmensregister – Erfassung Neugründungen; Europäisches Justizportal, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Europäisches System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern, BRIS, Business Registers Interconnection System.)
Der DSW warnt ausdrücklich davor, Einzahlungen auf das belgische Konto vorzunehmen. Ob irrtümlich gezahlte Beträge zurückerstattet werden, ist unklar, jedenfalls mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Im Zweifel sollten betroffene Unternehmen sich an ihren zuständigen Berufsverband oder den Schutzverband zwecks Klärung wenden!
Ein Muster eines falschen Kostenbescheides finden Sie auf der Internetseite des DSW.