Einsatz Cloud-TSE - Leitfaden zur Beantragung einer Fristverlängerung - Update

15. März 2021. 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nunmehr eine weitere Cloud-basierte TSE-Lösung (Fa. Swissbit) zertifiziert. Mit Blick auf ggf. erforderliche Antragstellungen gem. § 148 AO wurde der Leitfaden / Praxishilfe entsprechend überarbeitet. Unternehmen sollten dringend mit ihrem Cloud-TSE-/Kassenhersteller Kontakt aufnehmen und ggf. eine Antragstellung gem. § 148 AO mit ihrem Steuerberater abklären! 
Unternehmen, die - anstelle einer Hardware-TSE - eine Cloud-TSE zur Absicherung ihrer elektronischen Kassen(systeme) verwenden möchten, können nunmehr auf drei Cloud-TSE-Lösungen zurückgreifen (Deutsche Fiskal/D-Trust und Swissbit). Zwei weitere Anbieter befinden sich noch im Zertifizierungsverfahren (A-Trust und fiskaly).

Wichtiger Hinweis:

Es ist erforderlich, dass die zertifizierte Cloud-TSE in einer besonders geschützten „Anwenderumgebung“ betrieben wird. Wie diese konkret ausgestaltet sein muss, sollten Unternehmen dringend mit ihrem Cloud-TSE-Hersteller abklären. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob zum Betrieb dieser Cloud-TSE noch weitergehende Maßnahmen im Unternehmen selbst (z. B. Aufrüstung der Kassenhardware mit TPM 2.0-Modulen) erforderlich sind.
Sollten Unternehmen nicht in der Lage sein, bis Ablauf der von der Landesfinanzverwaltung gesetzten Nichtbeanstandungsfrist 31. März 2021
  • eine zertifizierte Cloud-TSE zu implementieren und
  • die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Anwenderumgebung umzusetzen,  
sollte dringend mit dem steuerlichen Berater über eine Antragstellung nach § 148 AO beraten werden.
Hierzu finden Sie eine „Praxishilfe für Unternehmen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 185 KB)mit weiteren Erläuterungen und konkreten Hinweisen in der Version 2.0 (März 2021).

5. März 2021. 

Der DIHK hat gemeinsam mit anderen Verbänden einen Leitfaden erarbeitet, den Unternehmen zur Beantragung einer Fristverlängerung beim Einsatz einer Cloud-TSE (=Technische SicherheitsEinrichtung) gegenüber dem Finanzamt verwenden können. Dies ist erforderlich, da die derzeitige Nichtbeanstandungsregelung bei noch fehlender Ausstattung der Kassen mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen am 31. März 2021 ausläuft (siehe Dokument Nr. Nr. 4848768). Bis dahin werden wohl keine zertifizierten Cloud-TSE-Lösungen zur Verfügung stehen. Bei der Entwicklung und Bereitstellung von Cloud-TSE-Lösungen ist es auf Grund verschärfter Anforderungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an die sogenannte „Anwenderumgebung“ zu Verzögerungen gekommen
Unternehmen, die eine Cloud-TSE zur Absicherung ihrer Kassensysteme verwenden möchten, sollten auf Grund der eingetretenen Verzögerungen umgehend Kontakt mit ihrem Kassen-/TSE-Hersteller und ihrem Steuerberater aufnehmen und das weitere Vorgehen klären.
Um zu vermeiden, dass ihre Kassen ohne eine TSE-Absicherung nach dem 31. März 2021 nicht mehr eingesetzt werden dürfen, sollten Unternehmen einen Antrag auf Fristverlängerung gem. § 148 AO beim Finanzamt stellen. 
Hierfür ist eine „Praxishilfe für Unternehmen“ mit weiteren Erläuterungen und Musterformulierungen erarbeitet worden. Da jedoch eine Fristverlängerung eine besondere Härte im konkreten Einzelfall voraussetzt, ist eine individuelle Sachverhaltsbeschreibung erforderlich, wobei die besonderen Umstände im Unternehmen detailliert beschrieben werden müssen. Hierzu ist regelmäßig die Einbindung des steuerlichen Beraters zu empfehlen.
Unternehmen, die angesichts der bestehenden Probleme mit der Cloud-TSE nunmehr auf eine Hardware-basierte TSE-Lösung ausweichen wollen, sollten zuvor die festgelegten Vertragsbedingungen mit dem Cloud-TSE-Hersteller abklären und ggf. Rücktrittsklauseln, Schadensersatz-/Ausfallzahlungen etc. prüfen. Zugleich sollte auch in diesen Fällen ein Antrag nach § 148 AO beim Finanzamt gestellt werden, um rückwirkend den Zeitraum zwischen Auslaufen der Nichtbeanstandungsregelung des Bundesministeriums der Finanzen am 30.9.2020 und der tatsächlichen Inbetriebnahme der neuen Hardware-TSE abzusichern.
Informationen zum Hintergrund finden Sie hier.