Rechtsgrundlagen

Die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sowie die Rechte und Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung der IHK Halle-Dessau (SVO) geregelt. Sie basiert auf einer Mustersachverständigenordnung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und bildet die Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Daneben regelt sie auch die Pflichten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Richtlinien zur Sachverständigenordnung der IHK Halle-Dessau ergänzen die Sachverständigenordnung in ihrer Anwendung und Auslegung.