Weiterbildungsstipendium

Was ist das Weiterbildungsstipendium?

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt gezielt junge talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung neue Kompetenzen und Fertigkeiten erwerben, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen ihren Horizont erweitern möchten. Jährlich erhalten rund 6.000 Berufseinsteiger ein Stipendium. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF bundesweit die Durchführung durch die Kammern und zuständigen Stellen der Berufsbildung.

Kann ich mich bewerben?

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium sind
  • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
  • Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder
  • Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
  • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm und gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das Stipendium endet regelmäßig am 31.12. des übernächsten Jahres.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen:
  • Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Gesprächsführung oder Konfliktmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.
Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Innerhalb des Förderzeitraumes können insgesamt Zuschüsse in Höhe von 8.700 EUR für beliebig viele Weiterbildungen - bei einem Eigenanteil von 10 % - beantragt werden. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag. Einmalig im ersten Förderjahr ist die Anschaffung eines Computers mit bis zu 250,00 Euro förderfähig.

Wo kann ich mich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Je nach Berufsausbildung ist dies z. B. eine Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Notarkammer o. ä. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in diesem Formular. Anschließend werden Sie innerhalb von fünf Werktagen für das Bewerberportal freigeschaltet und erhalten eine automatisch generierte E-Mail mit der Bitte um Datenvervollständigung. Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Bewerberportal drucken Sie den generierten Antrag auf Aufnahme aus, unterschreiben diesen und übersenden ihn zusammen mit den folgenden Unterlagen per Post an die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau:
  • Kopie Ihres IHK-Prüfungszeugnisses
  • Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der regelmäßigen Arbeitszeit und der Vertragslaufzeit oder Bescheinigung der Agentur für Arbeit)
  • bei Maßnahmen, die bereits vor Aufnahme beginnen: detaillierte Maßnahmebeschreibung mit Angabe von Inhalten, Kosten und Dauer
Sollte Ihre Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmezeitpunkt beginnen, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Ihr Aufnahmeantrag vor Beginn der Weiterbildung bei uns eingegangen ist und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Im Antrag auf Aufnahme ist die Weiterbildung als erste geplante Maßnahme konkret benannt.
  • Die Weiterbildung muss ab dem Zeitpunkt der Aufnahme noch mindestens sechs Monate andauern.
Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Bewerbungsschluss bei der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau ist der 30. November eines jeden Jahres. Das Aufnahmeverfahren findet im Januar des darauf folgenden Jahres statt. Über das Ergebnis werden Sie per Email informiert. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.