Der deutsche Qualifikationsrahmen

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein Übersetzungsinstrument, mit dessen Hilfe die in Deutschland vorhandenen Bildungswege den acht Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können. Ziel ist es, die unterschiedlichen Abschlüsse transparent und vergleichbar zu machen und damit die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitskräften zu fördern.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz haben sich bereits 2006 - nach der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats, einen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) zu entwickeln – auf die Aufstellung eines Deutschen Qualifikationsrahmens für Lebenslanges Lernen (DQR) geeinigt. Der EQR trat im April 2008 in Kraft. Am 22. März 2011 verabschiedete der Arbeitskreis DQR den Deutschen Qualifikationsrahmen. Derzeit befasst sich der Arbeitskreis mit der Beratung der noch ausstehenden Zuordnungen und mit der Klärung administrativer Fragen zur Umsetzung des DQR. Erst wenn eine Einigung aller Beteiligten zur Zuordnung und zu rechtlichen Fragen erfolgt ist, können entsprechende Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Beschlüsse erlassen werden. Hierzu soll ein entsprechendes Handbuch erstellt werden.
Der DQR unterscheidet zwei Kompetenzkategorien:
Fachkompetenz, unterteilt in:
Wissen und Fertigkeiten
Personale Kompetenz, unterteilt in:
Sozialkompetenz und Selbständigkeit
Zur Zuordnung von Qualifikationen zum DQR haben sich am 31. Januar 2012 Spitzenvertreter von Bund, Ländern und Sozialpartner darauf geeinigt, zunächst von einer Zuordnung der allgemeinbildenden Schulabschlüsse abzusehen. Zugleich wurde beschlossen, dass zweijährige berufliche Erstausbildungen auf Niveau 3 und drei- und dreieinhalbjährige Erstausbildungen auf Niveau 4 eingestuft werden. Die Abschlüsse Bachelor, Meister, Fachwirt sowie Abschlüsse der Fachschule werden dem Niveau 6 zugeordnet.
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