Zeugnis

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ein IHK-Zeugnis, dass ihnen den erfolgreichen Berufsabschluss bescheinigt.
Es besteht die Möglichkeit, die Berufsschulnote auf dem IHK-Zeugnis ausweisen zu lassen. 
Benötigen Sie eine Zweitschrift Ihres IHK-Zeugnisses, eine Urkunde ohne Noten oder eine Beglaubigung Ihrer Zeugniskopie, können Sie entsprechende Dokumente bei unserer IHK beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie unter Prüfungszeugnis (Ausbildung).
Möchten Sie eine Bescheinigung über die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen für DDR- Facharbeiter oder Meisterabschlüsse gemäß Einigungsvertrag, können Sie sich hier informieren.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.