Pflichten in der Ausbildung

Von Ausbildenden sowie von Auszubildenden sind einige grundlegende Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus sind einige arbeits- und ausbildungsrechtliche Regeln einzuhalten.

Pflichten von Auszubildenden

Zu Beginn der Berufsausbildung haben Auszubildende dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen:
  • Lohnsteuerkarte
  • Sozialversicherungsnachweis/Versicherungsnachweisheft
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • gegebenenfalls Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für ausländische Auszubildende
Auszubildende sind verpflichtet, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsberufes zu erwerben. Im eigenen Interesse liegen:
  • sorgfältiges Arbeiten,
  • Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen und am Berufsschulunterricht,
  • das Führen von Ausbildungsnachweisen,
  • Befolgen von Weisungen,
  • Beachten der für die Firma geltenden Ordnung sowie
  • sorgfältiges Umgehen mit Maschinen und Einrichtungen.
Selbstverständlich dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergegeben werden!

Pflichten von Ausbildungsunternehmen

Ausbildende sind verpflichtet, den Auszubildenden alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind:
  • Alle zur betrieblichen Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel müssen den Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Ferner müssen Ausbilder ihre Auszubildende zur Teilnahme am Berufsschulunterricht anhalten und sie für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen freistellen.
  • Ausbildende sind verpflichtet, die schriftlichen Ausbildungsnachweise regelmäßig und zeitnah zu kontrollieren und abzuzeichnen.
  • Ausbildende haben ihre Auszubildenden zu den Prüfungen freizustellen.
  • Schließlich ist den Auszubildenden am Ende der Ausbildungszeit ein Zeugnis auszustellen.
Fragen rund um das Thema Pflichten in der Ausbildung beantworten unsere Berater gern.