Neue Förderleistungen in der Aus- und Weiterbildung ab 1. April 2024

Übernahme der Fahrt- und Übernachtungskosten für ein bis zu sechswöchiges Berufspraktikum, Zuschüsse für Familienheimfahrten bei Ausbildungsbeginn in einer anderen Region und Neuerungen bei der Einstiegsqualifizierung: Ab sofort profitieren Auszubildende und Unternehmen von neuen Förderleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung.

1. Neues Berufsorientierungspraktikum

Ab dem 1. April 2024 sind ein- bis sechswöchige Berufspraktika für junge Menschen förderfähig, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, keine Schule besuchen und bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sind. Die Kurzzeitpraktika sollen der beruflichen Orientierung dienen bzw. beim Festigen einer getroffenen Berufswahlentscheidung unterstützen. Die Förderung beinhaltet im Regelfall die Fahrtkosten sowie die Kosten der Unterkunft.

2. Neuer Mobilitätszuschuss

Ebenfalls ab 1. April 2024 startet ein neuer Mobilitätszuschuss. Gefördert wird die Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region durch einen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von monatlich zwei Familienheimfahrten während des 1. Ausbildungsjahres.

3. Neuregelung zu Einstiegsqualifizierungen

Auch bei den Einstiegsqualifizierungen haben sich zum 1. April 2024 Änderungen ergeben. Die wichtigsten Punkte sind:
  • Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrags kann nunmehr vier (bisher sechs) bis 12 Monate betragen.
  • Die Einstiegsqualifizierung kann auch ohne zusätzliche Begründung in Teilzeit erfolgen, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden beträgt.
  • Die Einstiegsqualifizierung kann auch bei einer vorzeitigen Lösung des Ausbildungsverhältnisses im selben Ausbildungsunternehmen durchgeführt werden. Damit soll jungen Menschen, die etwa wegen sprachlicher Hürden oder unterschätzter Anforderungen eine begonnene Ausbildung abbrechen müssen, die Chance gegeben werden, diese Defizite abzubauen und den Kontakt zum Unternehmen zu halten.
  • Einstiegsqualifizierungen sind künftig auch für Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben, möglich.
Weitere Informationen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden:
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung - BMAS