Was tun bei Kreditkündigung

Offene Kredit- und Zinszahlungen ohne vorherige Bankabsprache oder eine neue Geschäftspolitik der Bank führen in den meisten Fällen zur Androhung einer Kreditkündigung. Was Sie als Unternehmer tun können, um eine Kündigung zu vermeiden und wie Sie sich gegen eine Kreditkündigung wehren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn Ihnen eine Kreditkündigung von der Bank angedroht wird, ist schnelles handeln gefordert. Zunächst sollten Sie mit der Bank ein persönliches Gespräch suchen und mit folgender Strategie-Tabelle versuchen, dass die Bank ihre Entscheidung überdenkt. Anschließend sollten Sie sich nach anderen Kreditgebern umschauen, denn solange die Bank Ihnen den Kredit nicht gekündigt hat ist es viel einfacher einen neuen Kreditgeber zu finden.
Rechtsgrundlage. Die Gründe für eine Kreditkündigung sind in der Regel im § 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken verankert. Dennoch sollten Sie über einen Anwalt oder Kreditsachverständigen (www.svv.ihk.de) prüfen, ob eine Kreditkündigung in Ihrem Fall zulässig ist. Auch Gerichte erklären Kreditkündigungen von Banken für unwirksam.
Geänderte Kreditpolitik. Ein Versuch sich von unlukrativen Kunden zu trennen, ist die geänderte Geschäftspolitik der Bank. Nach individueller Prüfung passen die aufgeführten Gründe jedoch nicht zum Einzelfall. Aber auch wenn die Gründe nachvollziehbar sind, begründet das meist keine Kündigung. Den Einzelfall sollten Sie immer von einem Experten prüfen lassen.
  • Kündigung ausgeschlossen bei bekannten Umstände, die beim Vertragsabschluss bekannt waren (Urteil: BGH, Az. XI ZR 236/01).
  • Kündigung wirkungslos bei Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn Zins und Tilgung ordentlich bezahlt werden und Sicherheiten ausreichend sind (Urteil: Kammergericht Berlin, Az. 16 U 113/03)
  • Kündigung zur Unzeit, die Bank darf einen aktiven Sanierungsversuch mit Gläubigern nicht behindern, sonst riskiert sie Schadenersatzforderungen des Kunden.
Kreditwürdigkeit wieder herstellen. Es lohnt sich immer einen Versuch zu starten, um die eigene Kreditwürdigkeit wieder herzustellen. Unterstützung bekommen Sie dabei über das Beratungsprogramm "Förderung unternehmerischen Know hows" für Unternehmen in Schwierigkeiten des Bundeswirtschaftsministeriums KfW-Bank. Die IHK unterstützt Sie im Vorfeld als Regionalpartner, indem sie in einem der Förderung vorausgesetzten Gespräch mit Ihnen gemeinsam die Probleme eruiert und die Beratung mit einem zertifizierten Unternehmensberater vorbereitet.
Grund der Bankkündigung
Maßnahme
Falsche Angaben über Ihre Vermögenslage beim Vertragsabschluss.
Legen Sie das Missverständnis dar und weisen Sie auf die gegenwärtige (besser) Vermögenslage hin, bieten Sie mehr Sicherheiten an.
Verschlechterung Ihrer Vermögenslage betrieblich (und privat bei Einzelunternehmen)
Erläutern Sie die Gründe für Ihre Situation und schildern Sie gleich Perspektiven (z. B. neue Kunden, Geschäftszweige oder ein neues Standbein)
Säumige Zins- und Tilgungszahlungen (mehrfach)
Nennen Sie die Gründe dafür und erklären Sie, welche Vorsorge Sie getroffen haben, damit solche Ausfälle zukünftig vermeiden werden.
Hinterlegte Sicherheiten haben an Werthaltigkeit verloren.
Wie hoch ist der Abschlag, den die Bank bei Ihren Sicherheiten ansetzt und warum. Bieten Sie nur neue Sicherheiten in der Differenzhöhe an.
Autor: Marek Schwiesau (www.dieberatungsmanufaktur.de)