Online-Service: Fachkräftepotential mit Unterstützung des Integrationsamts erschließen
Fit machen für inklusiven Arbeitsmarkt
Inklusion bedeutet die gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am Leben. Auch am Arbeitsleben. Praktische Hilfe bei der Integration im Betrieb bietet das Landesintegrationsamt.
Mitarbeiter mit Handicap können für Unternehmen neue Chancen eröffnen. Etwa die, dem eigenen Arbeits- und Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen. Das neue Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes will helfen, diese Potenziale zu erschließen. Das Landesintegrationsamt ist dafür ein guter Partner. Pressesprecherin Denise Vopel erklärt:
„Mitarbeiter mit Behinderungen einzustellen, davor scheuen Unternehmen oftmals noch zurück. Unserer Erfahrung nach treibt Arbeitgeber vor allem die Sorge um, der Herausforderung nicht gewachsen zu sein. Wir gehen aktiv auf die Unternehmen zu, um aufzuklären, Vorurteile abzubauen und alle Hilfen gemeinsam auszuloten. Angesichts des Fachkräftemangels liegt hier ein großes Potenzial.“
Was das Integrationsamt Sachsen-Anhalt leisten kann
Aufgabe des Integrationsamts des Landes Sachsen-Anhalt ist es, schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen die berufliche Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern, zu sichern und nachhaltig zu unterstützen. Dabei übernimmt das Amt einerseits die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung und fungiert andererseits als Ansprechpartner für Arbeitgeber. Und das in enger Zusammenarbeit mit regionalen Betrieben, Unternehmen, Integrationsfachdiensten und weiteren Beteiligten. Alle Aufgaben regelt das Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuchs IX, Teil drei.
Drei große Schwerpunkte
Drei Säulen stehen dabei im Mittelpunkt der Tätigkeit des Landesintegrationsamts. Es bietet zum einen begleitende Hilfe im Arbeitsleben, sichert den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte und erhebt die Ausgleichsabgabe.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben:
Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung soll schwerbehinderten Menschen ermöglichen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten am Arbeitsplatz voll zu entfalten. Dafür steht ein breites Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Etwa das Schaffen von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Lohnkostenbeteiligung. Auch technische Arbeitshilfen, berufliche Fort- und Weiterbildung oder eine Arbeitsassistenz gehören dazu, um nur Beispiele zu nennen.
Der besondere Kündigungsschutz:
Kündigt ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter, muss vorher das Integrationsamt zustimmen. Erst wenn die Entscheidung vorliegt, kann der Arbeitgeber die Kündigung wirksam erklären. Hierfür werden die Interessen aller abgewogen und geprüft, ob ein behinderungsbedingter Kündigungsgrund vorliegt.
Die Ausgleichsabgabe:
Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Beschäftigungspflicht nicht nach, hat er für jeden nichtbesetzten Platz eine Ausgleichsabgabe zu leisten. Das Amt erhebt diese Abgabe, die wiederum ausschließlich für die Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben eingesetzt wird.
Fit für die Praxis
Ein neues, praxisnahes Schulungsprogramm für Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Vertrauenspersonen und alle Interessierten, die sich rund um das Thema Schwerbehindertenrecht weiterbilden möchten, bietet das Integrationsamt ab sofort an. Das kostenfreie Kursangebot zum Schwerbehindertenrecht beinhaltet verschiedene Termine mit individuellen Themen, wie z.B. „Aufbaukurs Mitwirken bei Personalentscheidungen“ oder „Hörbeeinträchtigung und deren Auswirkungen im Arbeitsalltag“.
Zum kompletten Seminarprogramm sowie Informationen zur Anmeldung geht es unter: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/integrationsamt.