Inklusion als Weg zur Fachkraft

Die Suche nach Fachkräften ist schwer und wird in Zukunft nicht einfacher. Noch
zu wenige Unternehmen nutzen das Potenzial, das Menschen mit Behinderung in
die Firma mitbringen. Ein Blick, der sich für beide Seiten lohnt.
Eigentlich ist alles gesetzlich geregelt. Unternehmer mit mindestens 20 Mitarbeitern
haben eine sogenannte Beschäftigungspflicht. Das bedeutet, sie müssen je nach Betriebsgröße mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen besetzen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, schlägt das zu Buche – mit einer Ausgleichabgabe, die an das Integrationsamt des Landes zu zahlen ist. „Leider ist Sachsen-Anhalt noch immer das Schlusslicht bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“, weiß Stephan Olschak. „Schade, denn erfahrungsgemäß sind behinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer engagiert, motiviert und sehr loyal.“ Der Fachmann aus dem Integrationsamt mit Standort Halle verweist zudem darauf, dass das Amt Unternehmer und deren potenzielle Mitarbeiter im beruflichen Alltag begleitet und unterstützt. Auch finanziell, etwa für Investitionen für einen neuen Arbeitsplatz. 

Viel ist möglich

„Je nach Grad und Art der Behinderung oder Gleichstellung ist vieles an Leistungen und Förderungen möglich. Das ist so individuell wie der Mensch selbst“, sagt Stephan Olschak. Wann jemand als schwerbehindert gilt, wird am Grad der Behinderung ermittelt und dann – je nach Einschränkung – ein individueller Leistungs- und Förderprozess in Gang gesetzt. Entscheiden sich Unternehmen dafür, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, berät sie das Integrationsamt bei der Gestaltung eines inklusiven Arbeitsplatzes und unterstützt sie beim Ausfüllen der Leistungsanträge. Braucht der potenzielle Arbeitnehmer etwa einen besonderen Sitzplatz, Monitor oder Lift, um sich barrierefrei fortzubewegen, können diese Anschaffungen gefördert werden. Das Integrationsamt wird bei der praktischen Umsetzung bei den Unternehmen vor Ort sowohl vom Integrationsfachdienst als auch vom Technischen Beratungsdienst unterstützt. Sie checken, was im Büro oder der Werkhalle zu beachten ist. Bei Problemen im beruflichen Alltag haben sie ein offenes Ohr für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Finanziell gefördert werden können Technik, aber auch Fortbildungen oder Arbeitsassistenten, um das volle Leistungsvermögen des behinderten Mitarbeiters auszuschöpfen.

Regional aufgestellt

Das niederschwellige Angebot der Integrationsämter soll es Unternehmen leichtmachen,
sich zu informieren und kurzfristig Unterstützung zu erhalten. Regionale Anlaufstellen der Integrationsämter und Integrationsfachdienste ermöglichen schnelle fachliche Beratung auf kurzem Weg. Auch eine Probebeschäftigung, um zu testen, ob man miteinander arbeiten kann, ist in einem ersten Schritt denkbar – und kostenfrei für das Unternehmen. Dass man auf diesem Weg dauerhaft gut zusammenkommen kann, dafür gibt es überall im Land gute Beispiele. Und Stephan Olschak verspricht: „Anträge müssen sein, aber wir versuchen immer so unbürokratische Lösungen wie möglich zu finden.“

In aller Kürze: Was kann gefördert werden

  • Budget für Arbeit: dauerhafter Ausgleich für Arbeitgeber bei Leistungsminderung der Beschäftigten; ist für Menschen gedacht, die sonst in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter arbeiten würden.
  • Probebeschäftigung: für bis zu drei Monate werden die Personalkosten vollständig übernommen; in dieser Zeit können alle Beteiligten testen, ob sie sich eine Zusammenarbeit dauerhaft vorstellen können.
  • Arbeitsplatzausstattung: fördert die Neuschaffung und den Erhalt von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen, sichert langfristig die Erwerbsfähigkeit oder verhindert durch Prävention eine Verschlechterung der Gesundheit.
  • Eingliederungszuschuss: dient als finanzieller Anreiz für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen; gleichen einen eventuellen Mehraufwand aus, den Arbeitgeber für die besondere Einarbeitung eines Menschen mit Behinderung haben.
  • Beschäftigungssicherungszuschuss: entlastet Arbeitgeber im bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis, wenn tatsächlich deutliche Mehraufwendungen durch die Behinderung der Mitarbeiter entstehen.
Die Integrationsämter beraten gerne frühzeitig dazu, welche Leistung von welchem Leistungsträger zur konkreten Situation passt.
Ein umfangreiches Informationsangebot rund um die Beschäftigung behinderter Menschen finden interessierte Unternehmen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen: www.bih.de