EU und Kenia einigen sich auf ein Wirtschafts- Partnerschaftsabkommen

Am 18. Dezember 2023 haben die EU und Kenia ein weitreichendes Handelsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen öffnet neue Möglichkeiten für Unternehmen und setzt auf Nachhaltigkeit und Entwicklung. 
Die EU ist Kenias zweitgrößter Handelspartner und wichtigster Exportmarkt. In 2022 belief sich ihr Handelsvolumen auf 3,3 Mrd. EUR. Das EU-Kenia-Abkommen wird eine dauerhafte zollfreie Einfuhr für kenianische Waren in die EU ermöglichen und noch mehr Chancen für Unternehmen schaffen. Angesichts der Entwicklungsbedürfnisse Kenias wird sich sein Markt nur schrittweise öffnen.
Umfassende Bestimmungen über nachhaltige Entwicklung bringen den Vertrag zwischen der EU und einem Entwicklungsland auf ein neues Niveau. Neben dem Umweltschutz und Kampf gegen den Klimawandel werden verpflichtende Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Geschlechtergerechtigkeit, Lieferkettenmanagement sowie verantwortungsbewusster Geschäftsführung vertraglich festgelegt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Kenia zu verbessern, sieht ein eigenes Kapitel Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit vor.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen steht somit für mehr Rechtssicherheit und schafft für die EU Anreize, in die kenianische Wirtschaft zu investieren. 
Das Abkommen tritt nach Zustimmung des Europäische Parlaments in Kraft.