Freihandelsabkommen EU-Indien

Nach 18 Jahren Verhandlungen mit zwischenzeitlichen Unterbrechungen haben die EU und Indien am 27. Januar 2026 den erfolgreichen Abschluss über ein Freihandelsabkommen bekanntgegeben. Der Abschluss der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien ist ein wichtiges Signal, um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Indien zu vertiefen.
Update: Am 27.02.2026 hat die EU-Kommission den Text des EU-Indien Abkommens samt Anhängen veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Modifikationen im Zuge der Rechtsförmlichkeitsprüfung möglich sind. Erst durch die Unterzeichnung wird der Text rechtlich bindend.
Die EU und Indien tauschen bereits Waren und Dienstleistungen im Wert von über 180 Milliarden Euro pro Jahr aus und sichern damit fast 800 000 Arbeitsplätze in der EU. Mit dem Abkommen sollen die EU-Warenausfuhren nach Indien bis 2032 verdoppelt werden, indem die Zölle auf 96,6 Prozent der EU-Warenausfuhren nach Indien abgeschafft oder gesenkt werden. Insgesamt werden durch die Zollsenkungen jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart.
So die Erwartungen der Europäischen Kommission

Was ist inhaltlich bereits bekannt?

Zollsenkungen:

  • Zölle auf Autos werden schrittweise von 110 Prozent auf bis zu 10 Prozent gesenkt
  • Zölle von bis zu 44 Prozent auf Maschinen, 22 Prozent auf Chemikalien und 11 Prozent auf Arzneimittel werden ebenfalls weitgehend abgeschafft
  • oft prohibitive Zölle (im Durchschnitt über 36 Prozent) auf EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern werden abgeschafft oder gesenkt
  • indische Zölle auf Wein bei Inkrafttreten des Abkommens von 150 Prozent auf 75 Prozent und später auf bis zu 20 Prozent gesenkt; Zölle auf Olivenöl werden innerhalb von fünf Jahren von 45 Prozent auf 0 Prozent gesenkt, Zölle auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wie Brot und Süßwaren werden von bis zu 50 Prozent abgeschafft
  • Senkung von Zöllen auf EU-Exporte von Agrarlebensmitteln, die derzeit oft extrem hoch sind (im Durchschnitt mehr als 36 %) à Indiens Zollsätze auf Wein beispielsweise sinken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von 150 % auf 75 % und später schließlich auf nur noch 20 %, auf Olivenöl im Laufe von fünf Jahren von 45 % auf 0 %, und verarbeitete Agrarerzeugnisse wie Brot und Süßwaren, auf die Indien derzeit Zölle von bis zu 50 % erhebt, können aus der EU zollfrei exportiert werden
  • Empfindliche europäische Agrarsektoren werden vollständig geschützt, da Produkte wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker von der Liberalisierung im Abkommen ausgenommen sind à indische Einfuhren müssen weiterhin europäische Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften einhalten

Förderung für Unternehmen:

  • Einrichtung von speziellen Kontaktstellen, die den KMU einschlägige Informationen über das Freihandelsabkommen zur Verfügung stellen und ihnen bei allen spezifischen Problemen helfen
  • KMU werden besonders von den Zollsenkungen, der Beseitigung rechtlicher Hindernisse, der Transparenz, der Stabilität und der Vorhersehbarkeit profitieren

Dienstleistungen:

  • privilegierter Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt, einschließlich Schlüsselsektoren wie Finanzdienstleistungen und Seeverkehr
  • hohes Maß an Schutz und Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrecht, Marken, Designs, Geschäftsgeheimnisse und Sortenschutzrechte

Nachhaltigkeit:

  • spezielles Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, das den Umweltschutz verbessert und den Klimawandel bekämpft, die Rechte der Arbeitnehmer schützt, die Stärkung der Rolle der Frau unterstützt, eine Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit in handelsbezogenen Umwelt- und Klimafragen bietet und eine wirksame Umsetzung gewährleistet (Start 1. HJ 2026)
  • Absichtserklärung, die die Einrichtung einer EU-Indien-Plattform für die Zusammenarbeit und Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen vorsieht

Was bedeutet das Abkommen für Sachsen-Anhalt?

Der Handel unseres Bundeslandes mit Indien weist ein deutliches Außenhandelsdefizit auf – die Einfuhren übersteigen die Ausfuhren klar.
Der nun geplante Zollabbau könnte dem entgegenwirken, da der Exportwirtschaft bisher nicht mögliche Chancen eröffnet. Besonders Maschinenbau und Automotive, die Chemie- und Pharmaindustrie sowie Umwelt- und Medizintechnik können profitieren. Gerade im Bereich Umwelttechnik besteht in Indien ein großer Bedarf. Auch in der Agrarindustrie, lange Zeit die Achillesferse der Verhandlungen, wurden Lösungen gefunden.
Auch hiesige Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft können von erleichterten Zugängen zum indischen Dienstleistungssektor profitieren, unter anderem durch einen verbesserter Schutz geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrecht, Marken, Designs, Geschäftsgeheimnissen und Sortenschutzrechten.

Was sind die nächsten Schritte?

Die EU-Kommission hat die ausgehandelten Textentwürfe am 27.02.2026 veröffentlicht. Anschließend folgen die juristische Prüfung und die Übersetzung in alle EU-Amtssprachen. Nach Unterzeichnung durch die EU und Indien braucht das Abkommen die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie den Beschluss des Rates. Sobald auch Indien ratifiziert hat, kann das Abkommen in Kraft treten. Für alle diese Schritte ist allerdings noch Geduld gefragt. Mit einem letztlichen Inkrafttreten ist voraussichtlich nicht vor Anfang 2028 zu rechnen. Genug Zeit also, um sich auf die veränderten Marktzugangsbedingungen einzustellen.

Weitere Informationen und Quellen: